Kann ich für einen nicht originalen Db killer einen dran kriegen?
Wenn man einen db killer im Auspuff hat der allerdings nicht vom Hersteller ist und auch keinerlei prüfzeichen etc hat.... Kann ich dafür belangt werden auch wen Abgas-, Lärm- und andere Werte im zugelassenen bereich liegen?
3 Antworten
Theoretisch: Ja.
Praktisch: Wenn alles original aussieht und die Werte passen -> eher unwahrscheinlich.
Selbstverständlich: Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Hingegen anderer Meinung sind die überprüfenden Beamten geschult, und erkennen sehr wohl, ob ein Anbauteil eine E-Nummer hat oder eine ABE. Polizisten können nämlich seit Neuestem nicht nur lesen.
Auf dem Killer sind normalerweise keine Prüfzeichen vorhanden. Sofern alles im grünen Bereich ist wirst du keine Probleme bekommen. Passen sollte er jedoch.
Solange ein Killer drin ist und die eingetragenen Werte eingehalten werden gibt es ja kein Problem. Zubehöranlagen sind manchmal leiser als die originalen Anlagen wodurch man hier noch etwas Luft nach oben hätte.
Ist zwar unwahrscheinlich, aber vielleicht möchte er ja einen Killer mit kleineren Durchmesser damit das Bike leiser wird!?
Zu welchem zweck sollte ein anderer DB-Killer eingesetzt werden, als wenn nicht, um die Kiste lauter zu machen? ich frage mich immer, was das soll.