Kann ich einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und dann noch absagen, wenn ich doch woanders hin gehe?
5 Antworten
Ja, das kannst Du machen. Innerhalb der Probezeit kannst Du ja sowieso fristlos kündigen.
Du solltest aber so fair sein und dem Betrieb schnellst möglich bescheid geben. Dann hat er vielleicht noch die Möglichkeit, den frei gewordenen Platz mit einem anderen Azubi besetzen.
Doch, lässt sich auch so googeln. Als einfache Hilfestellung: BAG Urt. v. 17.09.1987, Az.: 2 AZR 654/86
Und ja, dort steht etwas geschrieben, dass fristlos vor Beginn einer Ausbildung gekündigt werden kann, es sei denn es ist im Vertrag etwas anderes vereinbart.
Das ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit noch nie vorgekommen. Und ich hatte hunderte Verträge in der Hand.
....eigentlich nicht. Es kommt auch drauf an, wie lange das schon her ist wann
du unterschrieben hast. Wenn der Arbeitgeber kulant ist macht er es vielleicht.
Es gilt der Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind.
Erfüllst du diesen in den genannten Kündigungsfristen nicht, kannst du Schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Bei Ausbildungsverträgen innerhalb der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen.
Und wann fängt die Probezeit an ???
Vertrag ist mit beiderseitiger Unterschrift gültig, Probezeit beginnt laut Datum im Vertrag.
Warum diskutierst Du, wenn Du dich damit nicht auskennst? Ich bin Ausbilder und arbeite auch für die IHK. Richtig ist, dass Kündigungen vor Ausbildungsbeginn nicht im § 22 BBiG geregelt sind. Hier springt dann aber der § 10 Abs. 2 BBiG ein.
Die dort benannten Rechtsgrundsätze beinhalten, dass Arbeitsverträge auch vor Beginn gekündigt werden können.
Ist zwar nicht ok finde ich, aber da du in der Probezeit ja täglich ohne Frist kündigen kannst, ginge es.
Ist auch unfair anderen gegenüber, weil du einen Platz blockierst.
Hast du noch eine Bewerbung offen und biste sicher, dass du da genommen wirst?
Ja das geht .
So nicht richtig