Kann ich eine Engliederungshilfe nach einer zusage ohne Konsequenzen abbrechen bzw beenden?

7 Antworten

Wenn es vom JobCenter kommt und Du dafür etwas unterschrieben hast, z.B. eine Eingliederungsvereinbarung, dann darfst Du es nicht abbrechen. Bzw. Du darfst schon, aber dann streichen sie dir die Leistungen und zwar vollständig und das völlig zurecht.

Ich kann verstehen, dass es nervt, aber zum einen werden Probleme niemals durch Ruhe gelöst oder besser. Zum anderen... was machst Du, wenn mal richtige Alltagsprobleme auftauchen mit Behörden, Ämtern, Banken usw. Die können dir auch da helfen. Ohne musst Du das alleine machen und da ist auch nichts mit Ruhe... denn das heißt dann oft "Strafe!" und dann hat man erst recht nie wieder Ruhe.

turkistanbul 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:07

ich bin vom jobcenter aus erwerbsunfähig und hat damit absolut nichts zutun und ich musste gar nichts unterschreiben. Es war nur eine empfehlung. die ganzen alltasprobleme habe ich davor auch selbst im griff gehabt. wie schon gesagt es war nur eine empfehlung und ich wollte es mal ausprobieren, aber ist nichts für mich. Es war war und ist halt freiwillig. Aber ich weiß halt nicht ob es einfach so ablehnen kann. Der Kostenträger ist in dem Fall auch nicht das Jobcenter.

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Scaver  15.04.2016, 19:18
@turkistanbul

In dem Fall kann dir nichts passieren und Du kannst es einfach abbrechen.

Die klare Formulierung habe ich nur vorgenommen, da die JobCenter aus Empfehlungen sehr schnell eine Pflicht machen, in dem Sie dies in eine Eingliederungsvereinbarung packen.

Sofern Du ALG 2 beziehst, musst Du aber eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben oder per Verfügung vom JobCenter erhalten haben. Ohne ist der Bezug von ALG 2 nämlich unmöglich. Eine Überweisung wird technisch sogar gesperrt, wenn keine Eingliederungsvereinbarung im System erstellt wurde und kann nicht umgangen werden. Also irgendwann musst Du mal eine unterschrieben bzw. als Verwaltungsakt erhalten haben.
(Ich komme aus dem Sozialversicherungsbereich und kenne das aus meiner Umschulung in dem Bereich)

Und genau da würde ich noch mal nachschauen um sicher zu gehen. Wenn da wirklich nichts steht, dann ist alles ok. Haben die das einfach rein geschrieben auch ohne dein OK und Du hast es unbewusst unterschrieben oder per Verwaltungsakt bekommen, dann gilt es als Pflicht und dann streichen sie dir beim Abbruch deine Leistungen vollständig.

Wie gesagt, bei den JobCentern muss man immer vorsichtig sein.

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Eingliederungshilfe im Sinn des Sozialgesetzbuches hat bei dir zwei Komponenten: Eine Massnahme und gleichzeitig eine finanzielle. Das heisst du kriegst Sozialhilfe (Regelsatz plus Warmmiete) in Form einer Betreuung.

Wenn du die Betreuung abbrichst, dann entfällt auch die Voraussetzung für die finanzielle Eingliederungshilfe, und du müsstest entweder allgemeine Sozialhilfe beantragen oder dich beim Jobcenter als arbeitsuchend melden und dann dort ALG 2 beantragen - gleicher Geldbetrag, aber eben anderes Amt.

Gegenfrage um überhaupt darauf eingehen zu können. Wie alt bist Du?

Über wen bist Du zu dieser Eingliederungshilfe gekommen?

Welche Aufgaben übernimmt dieser Betreuer?

turkistanbul 
Fragesteller
 15.04.2016, 18:30

ich bin 26 und die Idee hatte ein Psychologe vom Jobcenter der für mich zuständig war, den ich aber inzwischen nicht mehr habe.

Kann ich das denn jederzeit ohne Konsequenzen beenden?

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wilees  15.04.2016, 18:44
@turkistanbul

So wie Du es beschreibst ist es keine Auflage des Jobcenters, also kannst Du die Betreuung ohne Konsequenzen befürchten zu müssen beenden.

Möglicherweise kommst Du aber einfach mit diesem Betreuer nicht zurecht und solltest bevor Du das ganze beendest mit einem Wechsel versuchen.

Ein Betreuer in Deiner Situation sollte wirklich viel Wissen über den Arbeitsmarkt haben. Dich auf dem Sektor der Arbeitsplatzsuche unterstützen können etc.

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Wenn du deine allgemeinen dinge selbst auf die reihe kriegst und du in seelisch gutem zustand bist, kannst du das wie Ich folgend machen:

dein arzt soll kurz ausschreiben dass er die Betreuung für nicht notwendig hält.

Dann reichst des beim zuständigen Verwalter, bei mir der notar, ein.
Der veranlasst dann einen sachverständigen, dich einzuschätzen, wenn du normal und vorbereitet auftittst, bist du die Betreuung los.

Hatte auch eine aus der zeit, in der Ich durchgedreht bin, als Ich wieder normal wurde, konnte sie gehen.

Gruss

Überleg dir das gut!!
Betreuer helfen ja auch bei Dingen wie Bank, Behörden usw.
Du willst nur Ruhe? Die wirst du aber ohne Betreuer noch viel weniger haben. Ich an deiner Stelle würde mal warten wie sich dein Zustand weiter entwickelt!

turkistanbul 
Fragesteller
 15.04.2016, 18:36

Also ohne Betreuer und so hatte ich viel mehr Ruhe :)

Will nur wissen ob ich es problemlos ablehnen kann.

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MonikaDodo  15.04.2016, 18:38

Kannst du aber das ist eine längere Sache dann. Arzt... Psychiater, Gerichtsgutachter.... Das dauert!

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