Kann ich ein Jugendkonto haben, ohne dass meine Eltern darauf zugriff haben?

6 Antworten

Nein, solange du volljähig bist haben deine Eltern immer Zugriff auf dein Konto.

Außer wenn das Gericht ihnen in Außnahmefällen die finanzielle Sorge entzieht, sind sie sogar verpflichtet Zugriff zu haben und das im Blick zu behalten. Wie stark, können deine Eltern selber entscheiden, je nach Motivation, Vertrauen und deiner Zuverlässigkeit.

Aber Zugriff werden sie wie gesagt standardmäßig immer haben.

Eine Pflicht dazu gibt es ganz sicher nicht. Bei einem Recht weiß ich es nicht sicher, hätte aber noch nie davon gehört.

Du kannst in deinem Alter auch selbst ein Konto eröffnen, was dagegen spricht dass Eltern Aufsicht führen müssen. Wenn es dich stört (was ich absolut verstehe) und deine Eltern weiterhin nachspionieren wollen eröffne einfach ein Jugendkonto bei einer anderen Bank.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

Deine Eltern müssen nicht aktiv schauen, bis du 18 bist haben sie allerdings das Recht dazu.

Müssen nicht, aber sie dürfen.

Meiner Einschätzung nach: nein, sie brauchen keine Einsicht nehmen.

Frage bei Deiner Bank nach.

Es wird natürlich darauf ankommen, wie das Konto aussieht. Sind da 300 Euro drauf und Du kaufst Dir BigMacs dann wird das anders aussehen, als wenn da 300.000 drauf sind, und Du kaufst Dir schon das erste Auto auf Vorrat für 18.

Stichwort "alterstypische Geschäfte".

EmmaLyne  20.07.2021, 18:46

Mit 17 ist man noch minderjährig, natürlich dürfen da die Eltern „mitmischen“ - nennt sich Vermögenssorge und ist Teil des Sorgerechts.

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Mauritan  20.07.2021, 18:48
@EmmaLyne

In Österreich gibt es Altersstufen und dazu Rechte.

Könnte mir vorstellen, dass das in Deutschland auch irgendwie geregelt ist, dass nicht mit 18 der universale Show-down passiert. Sonst könnte sich ein Schulkind ja nicht einmal eine Jause kaufen.

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EmmaLyne  20.07.2021, 18:55
@Mauritan

Es gibt den Taschengeldparagraphen; mit Taschengeld, das zur freien Verfügung steht, darf dann gekauft werden, was man möchte, sofern mit einer einmaligen Bezahlung alles abgegolten ist (kein Abo, keine Raten). Geldgeschenke und der Verdienst (Ausbildung, Nebenjob, Ferienjob) unterstehen der Vermögenssorge der Eltern, das heißt, die Eltern bestimmen, ob und für was etwas ausgegeben werden darf; die Eltern dürfen das Geld anlegen, es darf mehr, aber nicht weniger werden. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet das Sorgerecht und damit die Vermögenssorge der Eltern in Deutschland.

Steiermärkische Sparkasse klingt aber mehr nach Österreich… von daher sind deutsche Regelungen egal.

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Mauritan  20.07.2021, 18:58
@EmmaLyne

danke!

Das scheint mir trotzdem vereinbar mit dem Konto oder?

Dort kann ja das Taschengeld liegen bzw. einbezahlt werden.

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EmmaLyne  20.07.2021, 19:04
@Mauritan

Ist das mittlerweile so üblich, dass Taschengeld nur über das Konto geht? Meine Kinder sind noch zu jung für Konto zur eigenen Verfügung.

Möglich wäre es, aber ohne Angabe nur Spekulation. Wobei jetzt nichts dagegen spricht, dass die Eltern Einblick haben… gerade bei Abofallen, die dann nichtig sind

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