Kann ich den Kontakt zu meinem Vater einfach komplett abbrechen?
Hallo,
Ich möchte den Kontakt zu meinem Vater und meiner Schwester abbrechen. Ich bin 21 Jahre und wohne in einer eigenen Wohnung, da meine Schwester letztes Jahr mit Mann und Tochter zu meinem Vater ins Elternhaus gezogen ist und ich dann keinen Platz mehr hatte. In finanziellen Notsituationen (z.B. Monatsende und fast nichts mehr zu Essen) hilft mir mein Vater nur sehr ungern bis garnicht aus, obwohl er fast 4.000 Euro netto monatlich verdient. Wenn ich ihn um 50 Euro frage, verlangt er diese auch wieder zurück. Meine Schwester + Familie bekommen aber alles geschenkt. Z.b. neuer Fernseher um 850 Euro, Finanzspritze für ein neues Auto, Kinderwagen, neue Möbel usw. Randnotiz: Ich habe vor 2 Monaten meinen Job wegen Rationierung verloren und arbeite momentan nur teilzeit bis ich wieder eine Vollzeitstelle gefunden habe, bin daher sehr sparsam. Wenn ich ihn um Geld frage, handelt es sich wirklich um eine Notsituation.
Jetzt meine eigentliche Frage: Wenn ich den Kontakt zu beiden abbreche und mein Vater eines Tages ins Altersheim muss oder beerdigt wird o.ä., muss ich dann rechtlich gesehen finanziell dafür aufkommen wenn meine Schwester deswegen auf mich zukommt oder kann ich mich da raushalten und ihr alles überlassen?
Ich bedanke mich schonmal für Antworten.
8 Antworten
Natürlich kannst du den Kontakt zu deinem Vater vollständig abbrechen. Er kann oder wird dich dafür vielleicht sogar enterben.
Dies alles schützt aber nicht vor einer Unterhaltsforderung, wenn deine Vater (z.B. aufgrund Pflegebedürftigkeit) seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Ein Gericht hat unlängst sogar eine Unterhaltspflicht einen Mannes gegenüber seinem Vater bejaht, der jahrzehntelang keinen Kontakt hielt.
Beim Elternunterhalt bleibt jedoch meist ein ziemlich großer Selbstbehalt, wenn du später allerdings gut verdienst, kann im genannten Fall durchaus eine Unterhaltspflicht eintreten, egal wie das moralisch auch zu betrachten ist.
Das ist wie im Erbrecht: wenn nichts geschrieben ist, dann erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Sowohl der, der sich jahrelang um die pflegebedürftigen Eltern gekümmert hat als auch der, der nur zum Abkassieren vorbeischaut.
Einen ganz guten Überblick findest du in folgendem Artikel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-muss-man-Eltern-Unterhalt-zahlen-article16755536.html
Dein Vater ist Eigentümer eines Hauses und dieses muß er auch im Notfall, wenn seine Pflege in einer Einrichtung stattfindet einsetzen, um diese zu finanzieren.
Meine Eltern sind geschieden. Sie wohnt bei ihrem neuen freund.
Ja, Kinder kommen für ihre Eltern auf
Beide Geschwister werden dann herangezogen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Kontakt zum Vater hattest oder nicht.
Auch wenn du keinerlei Kontakt zu deinem Vater mehr hast und er später mal in ein Pflegeheim kommen sollte, würden du und deine Schwester für die Kosten aufkommen müssen, so die Rente deines Vaters dafür nicht ausreicht.
So sieht es jedenfalls das Gesetz vor.
Ist dein Einkommen zu gering, um dich an den Kosten im Pflegeheim beteiligen zu können, musst du nichts zahlen. Liegt dein Einkommen jedoch höher, wird man dich in Anspruch nehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du Kontakt zu deinem Vater hattest oder nicht.
Bei der Beerdingung müssen sich die Erben die Kosten eben teilen.
Das Haus wurde bereits auf meine Schwester überschrieben.