Kann ich das Geld alleine abheben?
Ich habe mit meinen Eltern vor einem Jahr ein Sparbuch eröffnet... Es läuft auf meinen Namen. Das war dafür gedacht, dass ich für meinen Führerschein spare. Ich habe also in meinem ersten Ausbildungsjahr jeden Monat von meinem Gehalt Geld auf Seite gelegt... Jetzt hab ich 1600€ auf dem Sparkonto... Bin btw 17 Jahre alt und fange jetzt mit dem Führerschein an. Meine erste Theoriestunde hatte ich schon und ich bin auch schon in der Fahrschule angemeldet. Jetzt ist das immer kompliziert mit meinen Eltern irgendwie zur Bank zu kommen bc die sind getrennt und gehen ja auch arbeiten und so... Kann ich das Geld alleine abheben? Oder brauche ich einen erziehungsberechtigten? Eigentlich läuft das ja auf meinen Namen... Geht nur darum, dass ich noch minderjährig bin...
3 Antworten
Hängt davon ab was deine Eltern mit der Bank vereinbart haben, das können wir dir also nicht beantworten ;) Am Besten ruft ihr gemeinsam an und klärt wie viel und ob du alleine abheben darfst
da hier bisher keine einzige korrekte Antwort vorliegt.
Nein, Du kannst nicht abheben, da Du minderjährig bist. Die Eltern können Dir eine schriftl. Vollmacht geben, wenn sie dies machen möchten.
Rechtlich ist das Sparbuch ein hinkendes Inhaberpapier, die Bank ist demzufolge n i c h t verpflichtet an den Inhaber zu zahlen und wird dies bei Mdj definitiv auch nicht tun.
Hat aber auch den Vorteil, das mit Volljährigkeit eine Auszahlung sogar ohne Sparbuch an Dich erfolgen könnte, wenn die Bank das machen möchte. Rechtlich kein Problem. Bei Volljährigkeit kannst Du auch die Umschreibung auf Dich verlangen, selbst dann, wenn Du das Sparbuch nicht hast. Dies könnte dann sogar auf Deine Initiative hin für kraftlos erklärt werden.
Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier, wer es in Händen hält kann auch darüber verfügen. Sofern keine Sperrklausel eingetragen wurde, kannst Du allein darüber verfügen. Deine Eltern könnten nur die Hand drauf halten, wenn sie dir das Sparbuch einfach nicht aushändigen.
das Sparbuch ist kein Inhaberpapier. Daher ist die gesamte Antwort falsch. Es handelt sich um ein hinkendes Inhaberpapier im Fachjargon, mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Verfügbarkeit.