Kann ich das bedenkenlos unterschreiben? Was heisst das für mich?

 - (Recht, Arbeit, Beruf)

5 Antworten

könntest du. die egv sagt nur aus, dass deine gesundheitlichen probleme durch den ärztlichen dienst geprüft werden sollen. du musst das nicht unterschreiben, sondern kannst abwarten bis dir zum thema ein vwa erlassen wird.

vorteil des verwaltungsaktes ist, dass du diesem widersprechen kannst. und nach widerspruch wenn nötig auch in klage gehen könntest. eine egv ist nach unterschrift nicht mehr angreifbar.

aber egal wie du es drehst und wendest, es wird einen termin zum ärztlichen dienst geben und dagegen kannst du dich nicht verwehren. du kannst gern auch noch einmal hier mit reinschauen: www.elo-forum.org

Eine Egv Sollte man nie unterschreiben es sei den es geht um eine masnahme dir dir helfen kann zbin arbeit zu kommen!

Die EGV ist Eine BEtrugsnummer den nur mitde rEGv kanndan das jobcneter einfach leistungen streichen die sie ohne EGV nichts so einfahc streichen darf außerdem sitdas joibcneter nichtmal verpflcigte sich andie EGV zu halten!

Auf diesemwegen + Verwaltungsakt umgeht sie ine Urteil des bundesverfassungsgericht!

Verträge sollte man nie einfach unterschreiben sondern genaustesn lesen!

Auch Arbeistverträge zb wen derArtbeistort da Fest drin steht darf zb der Arbeitgeber dich nicht einfach wo anders hin schicken zum Arbeiten!

herzilein35  11.10.2018, 17:41

Warum das Jobcenter hat sich genauso an die EGV zu halten wie der Leistungsempfänger. Lügen in einer EGV gibts nicht. Wenn z.B. das JC in der EGV schreibt, dass sie nach Beendigung der Maßnahme einen Zertifikats Qualifizierungskurs bezahlt sind sie verpflichtet oder es gibt eine Klage inform einer Dienstaufsichtsbeschwerde und wenn ich an der Macht wäre, sogar Lohnkürzung für drei Monate.

Kleiner Tipp an Rande: Verträge sind automatisch ungültig, wenn sie Sittenwidrig sind. Und gut die hälfte aller Verträge sind es laut einem Menschen, dem ich sehr vertraue und oft mit Verträgen zu tun hat.

Natürlich erhebt keiner Anspruch, der es nicht weis…

kevin1905  11.10.2018, 12:04

Bitte nimm deine Nase aus dem BGB und stecke sie ins SGB (vornehmlich in SGB II), wenn du bei dieser Frage mitdiskutieren willst.

MindFlower  12.10.2018, 09:47
@kevin1905

Danke, ich werde meine Annahmen mal prüfen lassen. Wenn du mir einen kleinen Tipp geben kannst, wo ich suchen soll, wäre es optimal für mich.

GRUNDSÄTZLICH NEIN!

Eine Eingliederungsvereinbarung (kurz EgV) ist nichts anderes, wie ein Zusatzvertrag (besser gesagt "Knebelvertrag") ZUM bereits (von Dir) abgegeben Antrag (der ja besagt, dass Du "bedürftig" bist), und der ja wohl hoffentlich schon bewilligt wurde, oder?

Ergo besteht ja bereits ein Vetrag zwischen Dir und (sagen wir mal dem "Staat"). Und letzterer verpflichtet sich, seinen Bürgern den Lebensunterhalt zu sichern, und zwar OHNE wenn und aber (ergo auch ohne Zusatzverträge)! ;)

Leider hast Du nur die zweite Seite in Kopie beiliegen, denn auf den anderen Seiten stehen dann oft noch so unschöne Dinge drauf, wie "Du musst DIESES oder WELCHES tun (bspw. Postalisch 24/7 erreichbar sein, nie ohne Genehmigung vom JC wegfahren dürfen, JEDE Maßnahme durchführen müssen, XY Bewerbungen je Monat schreiben müssen) usw, usw., ...und tust Du das dann nicht, drohen sie Dir mit Sanktionen, bzw. setzen diese auch durch, weil Du den Wisch ja unterschrieben hast!" ;)

Ich habe mich selbst schon lange in dieser "Mühle" befunden, und kann Dir nur DRINGEND raten, NICHTS zu unterschreiben, und Dich auch NIEMALS auf das "gesprochene Wort" dieser JC-Mitarbeiter/Innen zu verlassen, bzw. denen Glauben zu schenken!

Probiere es doch einfach mal aus, und berufe Dich bspw. auf das Vertragsrecht. Weise darauf hin, dass diese EgV ein theoretisch unnötiger Zusatzvetrag ist, der darüber hinaus ggf. Deine Grundrechte torpediert. Lehne dieses "freundliche Angebot" DANKEND ab und verweigere Deine Unterschrift.

Oder, alternativ, streiche jeden Satz darin durch (der Dich auch nur im Entferntesten benachteiligen könnte), zeige ihnen Deinen "Neuentwurf" und sage ihnen, dass Du ihn unterschreiben würdest, wenn diese Änderungen berücksichtigt würden (und zwar 1:1)! ;)

Du wirst schnell feststellen, dass sich die Tonart und deren Verhalten dann plötzlich sehr zum Negativen ändern wird. Dann wird Dir bspw. direkt gedroht (von wegen, "dann bekommen sie die EgV eben als Verwaltungsakt zugestellt"), oder man bittet Dich (etwas freundlicher) darum, doch ein paar Kompromisse einzugehen, ...weil man doch so freundlich zu Dir war und Dir nichts böses möchte (wo man sich dann fragen sollte, weswegen mittellose Menschen Kompromisse eingehen sollten, wo doch die Grundsicherungsleistung ohnehin ein geschütztes Rechtsgut ist?), oder sie belügen Dich, und sagen Dir "Wenn sie das nicht unterschreiben, können wir sie bei Ihrer Jobsuche nicht unterstützen", oder, im noch härteren Fall "wenn sie das nicht unterschreiben, zahlen wir Ihnen kein Geld!"

Ergo, diese Mitarbeiter dort sind NICHT Deine Freunde, die sind nicht einmal ernsthaft interessiert daran, ob und wie es mit Deinem Leben weitergeht. Das Einzige, was die interessiert, ist deren eigener besch... Job. Und um den zu Behalten, haben sie Quoten zu erfüllen; ...und zwar OHNE Rücksicht!

Und die erfüllen Sie, indem sie Leute aus der Arbeitslosenstatistik heraus bringen. Kranke, Frührentner und Teilnehmer an Maßnahmen fallen bspw. nicht in diese Statistik, OBWOHL sie Hartz IV sind!

Und eines der besten Werkzeuge, dies zu erreichen, ist für diese Leute, dass deren "Kunden" eine solche EgV unterschreiben. Denn hast Du dies erst einmal getan, hast Du ja in einen zusätzlich Vertrag freiwillig eingewilligt. Und dann kann Dich das Gesetz nicht mehr so einfach schützen, da Du ja halt per Unterschrift zugestimmt hast!

Mein bester Rat, an Dich, wäre daher: "Sei immer extrem skeptisch, so lange Du Hartz IV bist, vertrauen dort niemanden, verlasse Dich stets nur auf das geschriebene Wort (stelle bspw. alle Anträge nur noch schriftlich per Rückschein-Einschreiben), und sie zu das Du da schnell wieder raus kommst. Hartz IV macht Dich ansonsten KAPUTT!

Das ist leider Fakt! :(

Alles gute und mfG,

LouPing  11.10.2018, 10:15

Ich habe noch einen Tipp.

Wem die Regeln nicht passen der melde sich sofort beim Amt ab und verzichtet somit auf ALLE Ansprüche.

Nicht die Mitrbeiter des Amtes bestimmen den Takt, das macht die Regierung. Wann kapieren Menschen wie du das endlich!

KeinNonsens  29.10.2018, 05:04
@LouPing

LouPing, es geht hier nicht um einfache "Regeln", sondern um GESETZE!

Und im GRUNDGESETZ ist verankert, dass JEDER Mensch/Bürger eine staatliche Grundsicherung bekommt, wenn er nicht für sich selbst sorgen kann. Das er sich dafür zum Affen machen muß, steht da aber nicht drin, ...dass steht nur im SGB II, welches dem GG aber ganz klar unterzuordnen ist.

Wenn Du damit ein Problem hast, wandere in ein Land aus, wo es das nicht gibt UND BETE, dass Du dort nie schwer krank oder verletzt wirst!

LouPing  29.10.2018, 10:07
@KeinNonsens

An das Geld sind Bedingungen geknüpft- auch für dich. Lese endlich die AGB und sehe zu das du in Arbeit kommst. Deine Zukunft schaut düster aus, immer wenigen Geld für immer mehr Bedürftige, das System wackelt bereits. Mit dem Grundgesetz wedeln aber das System nicht verstehen, das sind mir die Liebsten.

Keine Sorge, ich kann auch ohne Hilfe des Staates sorgenfrei leben und meine Familie versorgen- auch im Ausland und mit schwerer Krankheit/ Unfall.

kevin1905  11.10.2018, 12:03

Du weißt schon, dass wenn die EGV nicht freiwillig zwischen Jobcenter und Bedürftigem geschlossen wird, das Jobcenter diese per Verwaltungsakt mittels Bescheid erlässt?

Gegen diesen sind zwar Rechtsmittel nötig aber ich halte es dennoch besser eine EGV gemeinsam zu erarbeiten.

Stimme dir zu, dass diese oft einsteitig sind, was die "Plichten des Bedürftigen" und die "Unterstützung des Jobcenters" angeht. Daher vielleicht mal einen Sozialrechtler kontaktieren und sich Hilfe suchen.

herzilein35  11.10.2018, 17:34

oder wenn du das machst (Maßnahmenzuweisung laut EGV), dann bezahlen wir dir einen Qualifikationskurs.

ich würde dir raten es zu unterschreiben hab es auch gemacht und es ist nichts schlimmes passiert