Umschulung durch das Jobcenter nur mit EGV?

4 Antworten

muss man für einen Bildungsgutschein / Umschulung zwingend eine Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter unterschreiben?

--> Ja

Wer garantiert denn, dass man dann den Schein auch wirklich bekommt? Meist sind das ja 0815 Dinger, die nur positiv für die andere Seite sind!

Wenn die EGV Unterschieben wird muss der zuständige vom Jobcenter dir ein Dokument aushändigen wo dieser Bildungsgutschein angegeben ist und für welche Bildung du dies Einsetzten darfst. die EGV gibt auch vor das du dich an die Vorgaben nach SGB hälst und bei Verstoß du mit den Konzequenzen rechnen musst.

  • 1. Ist vor einer bezahlten Umschulung ein berufspsychologisches Verfahren unerlässlich.
  • 2. Bekommen nur sehr wenige eine Umschulung genehmigt, da es leider zu meinem Bedauern Sachbearbeiterabhängig ist da Kann-Leistung. Selbst die wo eine Umschulung bräuchten, sehe ich an mir haben Pech.
  • 3. Mache eine normale Ausbildung ohne Jobcenter, kommt für dich besser. Auch aufgrund späterer Arbeitssuche.

Mach dir also keine Hoffnungen. In der EGV wird festgehalten, dass du wenn du überhaupt eine bekommst, regelmäßig und mit hoher motivation und Lernbereitschaft dein Umschulungsziel zu erreichen hast und zwar in der vorgegebenen Zeit.

Vom Jobcenterseite, dass die dich beim Träger anmelden und dir nach Annahme einen Bildungsgutschein überreichen.

Aber wie gesagt mache dir da keine Hoffnungen. Ich habe keinen bekommeen, obwohl ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben darf.

Nein, muss man nicht. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung erforderlich ist und du unterzeichnest sie nicht, wird eben ein Verwaltungsakt daraus gemacht. Kein Problem fürs Jobcenter.

migebuff  06.02.2019, 20:42
wird eben ein Verwaltungsakt daraus gemacht.

Gegen den dann wiederum Widerspruch und Klage möglich ist. Und da nahezu kein JC in der Lage ist, einen rechtsfehlerfreien VA zu erlassen, gibt es überhaupt keinen Grund, sich davor zu fürchten.

TreudoofeTomate  06.02.2019, 20:44
@migebuff

Kein Widerspruch von mir. Aber das war ja nicht die Frage.

Nein, es ist keine EGV erforderlich. Wenn du einen solchen Vertrag eingehen willst, dann nur aus einem Grund:

Wer garantiert denn, dass man dann den Schein auch wirklich bekommt?

Das Aushändigen des Gutscheins wird dann eben mit in die EGV aufgenommen. Weigert man sich, dir das vertraglich zuzusichern, bekommst du ohnehin nie einen Gutschein.