Kann ich als Hartz 4-Empfänger einen Hausmeister fürs Schneeräumen verlangen, also dass die mir einen bezahlen?

9 Antworten

Wenn man gesundheitlich nicht in der Lage ist das selber zu machen aber auch keine andere Person gefunden wird die das für einen macht (Nachbar z.b.) muss sich dann kostenpflichtig einen holen. Dann kann man einen Antrag auf kostenübernahme stellen denn bis zu 10€ für den Hausmeister pro einsatz sind nicht gerade wenig und quasi für einen Hartz-IV Empfänger unzumutbar.

Voraussetzung ist eine Räum und Streupflicht die im Mietvertrag geregelt ist. Ist keine Pflicht festgelegt ist der Vermieter zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Nicht wenn du Mieter einer Wohnung bist, dann ist das im Regelfall im Mietvertrag vereinbart, entweder müssen es die Mieter selber machen, oder der Vermieter setzt einen Hausmeister bzw. Firma dafür ein also wie bei uns, für die kompletten Außenanlagen.

Wir müssen dann nur das Treppenhaus entsprechend reinigen und wenn du das z. B. körperlich nicht könntest, dann müsstest du einen Bekannten oder Nachbarn fragen, aber extra würde da nichts gezahlt, da müsstest du dich mit dieser Person dann schon selber einigen.

Wo es ggf. möglich wäre, wenn du eine Eigentumswohnung oder angemessenes Häuschen bewohnen würdest, wo es ja keinen Mietvertrag gibt, aber eine Pflicht z.B. Schnee zu räumen, dann wäre es in Härtefällen ggf. möglich, wenn du nachweislich körperlich nicht in der Lage dazu wärst, würde ich dann aber vorher mit dem Amt absprechen und mir bei positiver Auskunft das ganze schriftlich geben lassen, nicht das du dann im nachhinein erst einmal auf den Kosten sitzen bleibst, bevor ein evtl. Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht Erfolg haben könnten.

Für die Sicherheit der Verkehrswege vor dem Haus ist der Eigentümer oder in Vertretung die Hausverwaltung zuständig.

Darunter fällt auch das Schnee räumen, Salz streuen u.s.w.

Frag deinen Vermieter doch mal nach einem Nebenjob!

Bis 100,- EUR darfst du auch als Hartz IV-Empfänger ohne Abzüge hinzu verdienen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Verlangen kann man viel. Ob Anspruch besteht, ist von hier aus nicht überprüfbar. Wenn es keine medizinischen Probleme gibt, die das Schneeschippen unmöglich machen, sehe ich keinen Grund, warum die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.

Kannste verlangen, wird dir aber nicht bezahlt. Zum Glück.

Wofür auch ? Du hast genug Zeit.

Agamemnon712  08.02.2021, 07:19

Woher weißt Du, wieviel Zeit der/die FS hat?

Die Kosten, um die es hier geht, gehören zu den Kosten für Unterkunft und Heizung.

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OnePerson19  08.02.2021, 07:24
@Agamemnon712

Nebenkosten werden soweit ich weiß übernommen.

Er will ja einen Verlangen, also er will den haben um damit seine Pflichten zu übergeben. Das sind dann aber keine Nebenkosten.

Woher weißt Du, wieviel Zeit der/die FS hat?

Dadurch das er sagt das er Hartz IV Empfänger ist, er hat also genügend Zeit.

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