Kann er mich anzeigen wegen Vorfahrt verstoß?

11 Antworten

Selbst wenn er eine Anzeige machen würde - was sehr unwahrscheinlich ist - wäre es Aussage gegen Aussage und würde somit in Sand verlaufen.

Hallo gossipgirlxoxo5,

selbstverständlich könnte Dich der Fahrer anzeigen, wenn Du ihm die Vorfahrt genommen hast. Allerdings ist es aber recht unwahrscheinlich, dass es zu einer Anzeige kommt.

Wurdest Du aber angezeigt, wird der Halter des Fahrzeuges zunächst erst einmal einen Anhörungsbogen erhalten in dem ihm die Möglichkeit gegeben wird:

  • den Verstoß zu bestreiten
  • den Verstoß zuzugeben
  • eine andere Person als Fahrer benennen
  • sich mit eigenen Worten zum Tatvorwurf äußern

Anhand der Angaben des zurückgesendeten Anhörungsbogens entscheidet die Bußgeldstelle dann, ob sie

  1. das Bußgeldverfahren einstellt
  2. das Bußgeldverfahren nicht gegen den Halter, sondern gegen die Person, die der Halter als Fahrer angegeben hat, einleitet
  3. einen Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt erlässt:

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Tatbestandsnummer: 108106

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs,  so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Mit Zahlung der 25 Euro hätte sich die Angelegenheit dann erledigt. 

Gegen diesen Bußgeldbescheid kann der Betroffene im Bußgeldverfahren innerhalb der Frist von 14 Tagen aber auch Einspruch einlegen.

Der Einspruch hat in der Regel zur Folge, dass es eine Gerichtsverhandlung gibt und sich der Betroffene vor einem Richter verantworten muss.

Der andere Fahrer wird dann mit an grenzender Sicherheit als Zeuge vom Richter vorgeladen und muss dann den Betroffenen noch einmal als Fahrer identifizieren und sein Ordnungswidriges Verhalten genau beschreiben.

Hat der Richter keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Aussage, wird der Betroffene durch den  Richter auch zu dem Bußgeld verurteilt.

Hat der Richter aber Zweifel an seiner Aussage oder Zweifel daran, dass er sich  absolut sicher ist, dass der Betroffene auch der Fahrer ist, gilt der juristischen Grundsatz In dubio pro reo = „Im Zweifel für den Betroffenen im Bußgeldverfahren“ und er wird das Verfahren gegen den Betroffenen einstellen.

Und so wie hier einige Schreiben, dass hier eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage steht, ist nicht zutreffend.

Auf der einen Seite steht der Betroffene im Bußgeldverfahren

  • der sowohl lügen darf,
  • der auch einen Grund zum lügen hat, denn er will nicht bestraft werden

Auf der anderen Seite steht der Zeuge,

  • der keinen Grund haben sollte einen Unschuldigen anzuzeigen
  • der sich schon bei der Anzeige mit einer Falschaussage den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB erfüllt hätte
  • der sich vor Gericht, wegen uneidlicher Falschaussage strafbar machen würde

Deshalb schenkt man dem Zeugen meist mehr Glauben, als den Betroffenen im Bußgeldverfahren.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  17.06.2016, 04:01

Nochmal Ergänzend:

Hast Du ihn nicht nur behindert, sondern sogar gefährdet, droht folgender Bußgeldbescheid:

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Tatbestandsnummer: 108600

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Der A - Verstoß hätte für Dich zur Folge, dass

  • sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  • ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Von einer Gefährdung spricht man immer dann, wenn es nur deshalb nicht zum Unfall kam, weil der andere Verkehrsteilnehmer durch sein zutun den Unfall verhindert hat.

Inwieweit das bei Dir der Fall war, vermag ich natürlich nicht zu sagen, denn ich war ja nicht dabei.

Aber wie Anfangs erwähnt ist es recht unwahrscheinlich, dass Dich der andere Verkehrsteilnehmer überhaupt anzeigt.

Letztendlich ist der Vorfall ja ohne Unfall ausgegangen.

Dann gäbe es deswegen 100.000 anzeigen also nein.. das wäre äußerst unwahrscheinlich.

Nee offiziell nicht, mein Freund hat auch ziemlich oft anderen schon die Vorfahrt genommen, aber es gab nichts weiter außer gehupe und doofem gegucke 😂
Keine Sorge 🙉

Lg Lea

für gewöhnlich kommt da nix. es sei denn es ist ein stop schild oder ne rote ampel, die du überfährst. es kann vielleicht ne anzeige kommen aber solang nix passiert sind meissten leute sehr gelassen, selbst wenn sie hupen.