kann ein Pfarrer kirchlich heiraten?

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Nur wenn er laisiert wurde, sonst nicht. Das liegt zum einen am Versprechen, nicht zu heiraten und es auch nicht zu versuchen. Dieses Versprechen wird vor der Diakonatsweihe abgelegt. Aber selbst ohne dieses Versprechen ginge es nicht, da das Weihesakrament kirchenrechtlich ein Hindernis zur kirchlich gültigen Eheschließung ist. Von diesem Hindernis kann nur der Papst dispensieren.

Ich kenne den Fall eines Ordenspriesters, der aus seinem Orden wieder austrat. Er war Priester, hatte allerdings damals als Ordensmitglied nicht zusätzlich den Zölibat versprochen. Nach seinem Ausscheiden aus dem Orden konnte er kirchlich gültig heiraten, natürlich mit Dispens aus Rom. War nicht ganz einfach und zog sich hin, aber nach seiner Aussage ging das. Sein Priesteramt darf er nicht mehr ausüben.

Anders ist es, wenn jemand vor seiner Weihe bereits verheiratet ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn evangelische Pastoren katholisch werden. Diese werden — sofern sie das wünschen und anstreben — in der Regel auch zu Priestern geweiht und bleiben weiterhin verheiratet. Falls die Frau stirbt, kann er allerdings auch nicht wieder heiraten (s. o. wegen dem Ehehindernis aufgrund der Weihe).

Die Römisch-Katholische Kirche des byzantinischen Ritus kennt ohnehin den verheirateten Priester. Allerdings gelten auch hier die gleichen Regelungen (Stand vor der Weihe; keine erneute Heirat nach dem Tod der ersten Frau). Ausnahmen mit Dispens vom Papst gibt es nur, wenn noch kleinere Kinder zu versorgen sind. Das gilt auch bei Diakonen.

Gute Frage ...

Mein Vater war Pfarrer (kath) er behielt seinen Titel Hochwürden Herr durfte aber weder eine Messe lesen noch die Sakramente austeilen war also quasi vom Amt suspendiert. Er hat meine Mutter "nur" Standesamtlich geheiratet. Allerdings war das vor nun mehr bald 50 Jahren in der Schweiz, ich glaube nicht das er eine Kirchliche Trauung erhalten hätte, selbst wenn sie es gewollt hätten. (Fragen kann ich beide nicht mehr).

Ein katholischer Pfarrer kann, nachdem er vom Papst in den "Laienstand" versetzt wurde, kirchlich heiraten.