Kann ein konfessioneller Arbeitgeber herausfinden, dass ich aus der Kirche ausgetreten war?
Hallo zusammen, ich bin vor mehr als zehn Jahren etwas übereilig aus der Kirche ausgetreten, trete jetzt aber wieder ein aus persönlichen Gründen, voraussichtlich im August. Ich habe jetzt die Chance, bald in einem konfessionell geführten Altenheim als Pfleger anzufangen, wohl zum 1. Oktober. Im Bewerberbogen muss ich aber jetzt schon angeben, welcher Konfession ich bin. Kann der Arbeitgeber herausfinden, daß ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht wiedereingetreten war? Danke & Gruß
3 Antworten
Wo siehst Du denn ein Problem? Deinem AG ist es doch egal ob Du bei oder in einer Religion bist! Du sollst arbeiten, nicht beten!
kirchliche Betriebe beschäftigen nur Mitarbeiter, die auch Kirchensteuer bezahlen .....
kirchliche Betriebe vergeben sogar im Rahmen von Ausschreibungen ausschl. Aufträge an Firmen, deren Inhaber Kirchensteuer bezahlen ...
natürlich bekommt er das sofort mit, da er ja sonst die Kirchensteuer abführen müsste
das könnte durchaus Probleme geben bei sog. "Tendenzbetrieben". Zur Anstellung steht das ja auf der damaligen Steuerkarte. Bei uns mußte man damals zur Stadtverwaltung gehen bzw. Finanzamt mit dem Austritt.
Aktuelle Steuerbescheinigung vorlegen zum Eintritt, aus der eben hervorgeht, daß man in der Kirche ist. Das geht dann Niemanden etwas an
Selbst ev. oder kath. könnte scheitern, wenn man in der "falschen" Kirche ist.
Ebenso bei Scheidungen bei kath. Betrieben
Danke für die schnelle Antwort. War aber nicht die Frage. Denn sollte ich im August wiedereingetreten sein, bin ich zum 1. Oktober doch beteits auch wieder lohnsteuertechnisch kirchensteuerpflichtig. Die Frage ist ob er weiß, dass ich aus- und dannwiedereingetreten bin, zum Zeitpunkt der Bewerbung aber ausgetreten war.