Kann der Arbeitgeber prüfen ob man in der Kirche oder ausgetreten ist. Arbeit Geber ist kirchlicher Träger. Darf er das überhaupt. Vor Arbeitsbeginn?
Kann und darf ein Arbeitgeber prüfen ob man in der Kirche oder ausgetreten ist ,vor Vertragsschluss bzw. Arbeitsbeginn. AG ist kirchlicher. Träger. Ab wann ist der wiedereintritt offiziell?
2 Antworten
Ja, können die. Ich musste sogar mal mein Taufzeugnis vorzeigen. Bin nicht gefirmt, im Einstellungsgespräch war keine Rede davon, aber die RKK hat es dennoch gewußt.
Kirchliche Einrichtungen haben unsägllicherweise ein personelles Selbsbestimmungsrecht. Sie schreiben ja häufig die Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung aus.
Du musst ohnehin im Personalbogen die Konfession angeben wegen der Steuern.
Keine Ahnung wie das mit dem Wiedereintritt ist.Frage doch beim AG und spiele mit offenen Karten. Das kann man eh alles nachvollziehen.
Ja, für Arbeitgeber in kirchlicher Trägerschaft gelten arbeitsrechtliche Sonderregelungen.