Welche Konfessionszugehörigkeit nach Kirchenaustritt?

6 Antworten

Du bist konfessionslos! Aber: Warum schickst Du denn Deine Tochter zur Kommunion, wenn Du Dich selbst von der Kirche losgesagt hast?!? Deine Tochter ist ebenfalls konfessionslos, es sei denn ihr - ebenfalls sorgeberechtigter Vater wäre noch in der röm.-kath. Kirche!

nach dem Kirchenrecht der römisch-katholische Kirche kann man nicht aus der Kirche austreten. Weil die Taufe ein Sakrament ist und somit nicht rückgängig gemacht werden kann. Es ist also die Frage, was genau da gefragt wird. Unter Umständen solltest du vielleicht nochmal nachfragen.

Konfessionslos, relativ einfach, ohne Konfession (ohne Glaubensbekenntnis und ebenfalls ohne Zuordnung zu einer der Landeskirchen/Konfession).

Wenn man sich von einer Konfession losgesagt hat - nichts anderes ist ein Kirchenausstritt - dann ist man logischerweise "konfessionslos", auch wenn man nach katholischem Recht nicht austreten kann. - Das solltest du auch angeben.

Wenn du aus einer Kirche aus- und in eine andere nicht eingetreten bist, dann hast du keine Konfession mehr, bist also konfessionslos.