Kann ein Gericht das einfach so entscheiden?

5 Antworten

Ich kenne deine Situation nicht näher.

Du darfst mit Sicherheit mitreden und dich einbringen, KANN aber passieren dass ein Betreuer letztlich die Entscheidung für Dich treffen muss, wenn Du selber z.B. uneinsichtig bist und deine Lage / Situation gar nicht überblicken KANNST.

Mit einem Betreuer wirst du nicht automatisch entmündigt. Diesen Begriff des Entmündigens gibt es so nicht mehr.

Selbst wenn du in das betreute Wohnen gehen solltest, bedeutet es ja nicht dass du den Rest deines Lebens dort verbringen musst, aber zumindest für eine gewisse Zeit.

Es gibt auch ambulant-betreutes Wohnen. Man hat seine eigene Wohnung, bekommt aber die Unterstützung die man braucht.

Du meinst aber, es geht um ein psychosoziales Wohnheim?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrungen / Erlebnisse

Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 18:02

Betreutes wohnen für behinderte Menschen

DeernVomDienst  26.05.2025, 18:09
@Catgirl96

Also dann in einer Art Wohnheim. Was spricht dagegen? Es kann auch nur eine Übergangslösung sein.

Was wäre die Alternative? Kannst du alleine einen Haushalt führen?

xKikilein  26.05.2025, 18:32
@Catgirl96

Strenge Regeln würden dir mal gut tut, du sagst doch immer Regeln wären wichtig. Und Mobbing gibt es nicht zwingend dort.

Dein Bruder wird nach seiner Ausbildung im Schichtdienst arbeiten, wie soll er sich dann um dich kümmern?

Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 19:42
@xKikilein

Aber nicht das kein Mann in meinem Zimmer übernachten darf

geht schon macht er doch jetzt auch und hat Schichtarbeit

LeWe23  26.05.2025, 19:49
@Catgirl96

Du hast immer behauptet, keine Freund haben zu wollen. War das gelogen?

xKikilein  26.05.2025, 20:22
@Catgirl96

Dir werden keine Übernachtungen verboten.

Jetzt gerade sind aber auch noch deine Eltern als Hauptunterstützung da.

xKikilein  27.05.2025, 16:39
@Catgirl96

Nein. Beschäftige dich doch mal damit anstatt Verschwörungstheorien darüber aufzustellen.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 16:41
@xKikilein

Brauch ich nicht weil ich da nicht hingehe

xKikilein  27.05.2025, 16:44
@Catgirl96

Wie gesagt, wenn ein Gericht entscheidet das du nicht selber Entscheidungsfähig bist dann entscheidet das Gericht gegen deinen Willen. Und wenn du dich trotzdem weigerst, wirst du halt von der Polizei abgeholt und hingebracht.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 16:45
@xKikilein

Ich bin aber entscheidungsfähig das hättest du wohl gern

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 16:49
@xKikilein

Nein, ein behinderter Mensch muss nicht gegen seinen Willen in ein Heim, wenn er nicht in der Lage ist, zu Hause selbstständig zu leben. Die Selbstbestimmung des Betroffenen ist das oberste Prinzip. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Unterbringung gegen den Willen möglich ist, aber nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen, wie z.B. bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung.

Elaboration:

Selbstbestimmung:

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbstbestimmtes Leben, einschliesslich der Wahl ihres Wohnorts.

Recht auf Verbleib:

Normalerweise kann niemand zu einem Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden, auch nicht, wenn er eine Behinderung hat.

Ausnahmen:

Eine Zwangseinweisung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer psychischen Erkrankung oder einer erheblichen Gefahr für sich oder Dritte.

Zustimmung des Betreuungsgerichts:

Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur mit einer vorherigen Genehmigung des Betreuungsgerichts möglich.

Alternativen:

Bevor eine Zwangseinweisung erwogen wird, müssen alle anderen Möglichkeiten, wie beispielsweise häusliche Pflege oder Assistenzleistungen, ausgeschöpft werden.

Beispiele:

Ein behinderter Mensch, der gut zu Hause betreut werden kann, darf nicht zwangsweise in ein Heim ziehen, auch wenn die Kosten für eine stationäre Pflege möglicherweise günstiger wären.

Ein behinderter Mensch, der sich selbst gefährdet, kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine psychiatrische Klinik oder andere geeignete Einrichtung zwangsweise untergebracht werden.

Ein behinderter Mensch, der sich in einer bestehenden Einrichtung gut zurechtfindet, muss nicht gegen seinen Willen in eine andere Einrichtung wechseln, nur weil es dort eine spezielle Betreuung für Menschen mit Behinderungen gibt.

Wer muss pflegen? -

xKikilein  27.05.2025, 16:50
@Catgirl96

Das bezeugt nur meine Aussage das es unter bestimmten Voraussetzungen geht.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 16:51
@xKikilein

Nein, ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen zwangseingesetzt werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Die rechtliche Betreuung dient dazu, Menschen zu unterstützen, nicht zu kontrollieren, und der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren.

Erläuterung:

Selbstbestimmungsrecht:

Menschen mit Behinderung haben, wie alle anderen Bürger, das Recht, selbst über ihr Leben zu entscheiden, einschließlich Wohnort und Lebensstil.

Zwangslosigkeit:

Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.

Wunschbefolgung:

Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren und umsetzen, solange sie nicht zum Nachteil des Betreuten sind.

Ausnahmen:

Es gibt Ausnahmen, in denen der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden kann, z.B. wenn die Wünsche des Betreuten dessen Wohl gefährden. In solchen Fällen muss der Betreuer jedoch die Gründe dafür erläutern und das Gericht informieren.

Betreutes Wohnen:

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, so selbstständig wie möglich zu leben, aber gleichzeitig Unterstützung zu erhalten, wenn sie sie benötigen. Es kann eine gute Alternative zu Heimen sein, da es oft flexibler und persönlicher ist.

Eingliederungshilfe:

Die Finanzierung von betreutem Wohnen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, die dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um selbstbestimmt zu leben.

Zusammenfassend: Ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen eingewiesen werden. Die Betreuung dient dazu, den Betreuten zu unterstützen und seine Selbstbestimmung zu fördern.

xKikilein  27.05.2025, 16:52
@Catgirl96

Da steht auch nichts davon das nur geistig Behinderte betroffen sind.

DeernVomDienst  30.05.2025, 10:32
@Catgirl96

Wessen Hilfe magst du denn?

Wir hier können Dir nicht helfen, wenn du alles ablehnst, was Dir empfohlen wird.

Ich habe es dir schon mal gesagt: Nur weil du unter Betreuung stehst bzw. im betreuten Wohnen lebst (was aber nicht bedeutet muss dass du auch unter gesetzlicher Betreuung stehst) heißt das nicht dass du gar nichts mehr entscheiden darfst. Es geht lediglich um TEILBEREICHE. - wenn überhaupt

Betreutes Wohnen bedeutet lediglich: Du bekommst Hilfe da wo du sie BRAUCHST. Und musst das selber machen was du selber KANNST. Wenn du aber nichts "kannst"(willst) dann kann es schon sein dass die sagen, oh da müssen wir jetzt aber genauer hinschauen)


Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 17:21

Doch das haben mir Kollegen gesagt

Woelfin1  26.05.2025, 17:37
@Catgirl96

Die Kollegen, die eh nicht so gut auf dich zu sprechen sind...

Tipp von mir :

Die wollten dich verarschen und haben es anscheinend auch geschafft 👏👍😁

xKikilein  26.05.2025, 18:34
@Catgirl96

Achso, denen glaubst du? Aber wenn wir dir hier Fakten nennen, heißt es “ihr habt keine Ahnung”.

Wenn das Gericht zu dem Entschluss kommt, dass du selbständig und ohne permanente Hilfe nicht leben kannst wirst du einen Betreuer bekommen, der dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben darf.

Kurz: ja, so etwas kann entschieden werden.


Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 17:18

Ich habe aber kein Betreuer

NaIchHalt09  26.05.2025, 17:20
@Catgirl96

Dann solltest du selbständiger werden. Such dir einen Job von dem du leben kannst.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 17:20
@NaIchHalt09

Muss ich nicht unbedingt kontrolliert jetzt auch keiner

NaIchHalt09  26.05.2025, 17:21
@Catgirl96

Doch, wenn deine Eltern dich nicht mehr betreuen können (oder wollen) bleibt dir ansonsten nichts anderes übrig.

NaIchHalt09  26.05.2025, 17:22
@Catgirl96

Doch. Entweder genügend Geld haben und selbständig leben können oder betreutes Wohnen. Du hast es selber in der Hand.

DeernVomDienst  26.05.2025, 17:44
@Catgirl96

den Betreuer könntest du dann aber bekommen, wenn der Richter es so entscheidet (zu Deinem Wohl)

NaIchHalt09  26.05.2025, 17:50
@Catgirl96

Dann zeige doch mal, dass du selber Verantwortung übernehmen kannst. Vereinbare den nächsten Arzttermin selber und finde heraus, wie du mit dem ÖPNV dorthin kommst.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 17:55
@NaIchHalt09

Ich habe keine Zeit zum anrufen und öffentliche Verkehrsmittel fahren da auch nicht hin

NaIchHalt09  26.05.2025, 18:00
@Catgirl96

Jajaja.. du bist doch so dicke mit dem Chef. Dann kannst du auch mal kurz beim Arzt anrufen. Machst dann halt eine kürzere Mittagspause.

SpookyBatwing  26.05.2025, 18:17
@Catgirl96

Nein ist es nicht. Gott, du bist echt nicht lebensfähig, da wäre eine Wohngruppe echt genau das richtige.

SpookyBatwing  26.05.2025, 18:22
@Catgirl96

Dann leb halt nach dem Ableben deiner Eltern auf der Straße. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein erwachsener Mann, der gerade mitten in der Ausbildung steckt und Zuhause wohnt in der Lage ist, sich um dich zu kümmern.

xKikilein  26.05.2025, 20:20
@Catgirl96

Wie denn wenn er zu dem Zeitpunkt wo du arbeiten musst, selber gerade arbeiten ist?

Moorhuhn68  26.05.2025, 20:31
@Catgirl96

Schon. Aber du bist nicht seine Tochter, sondern "nur" die Schwester. Und wenn du dich bri ihm genauso aufführst wir bei deinen Eltern, fliegst du da irgendwann auch raus. Dein Bruder wird da nicht so lange warten wie deine Altvorderen. Wenn er nicht völlig blöd ist.

xKikilein  27.05.2025, 16:40
@Catgirl96

Aber laut deiner Aussage kannst du nicht alleine zur Arbeit oder alleine von der Arbeit wieder nach Hause. Und jenachdem welche Schicht er hat kann er dich weder hinbringen noch abholen. Oder glaubst du, er kann für dich seine Arbeit abbrechen? Sicher nicht.

xKikilein  27.05.2025, 16:42
@Catgirl96

Ändert nichts daran, das er für dich nicht seine Arbeitszeit missachten kann.

xKikilein  27.05.2025, 16:45
@Catgirl96

Von welchem Geld? Du hast im Monat nur 180€ zur Verfügung. Das reicht nicht wenn du mehrere Wochen ein Taxi nehmen musst.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 16:46
@xKikilein

Irgendwann hab ich auch ein Arbeitsvertrag

xKikilein  27.05.2025, 16:51
@Catgirl96

Würde man dir wirklich einen geben wollen, hätte man es längst getan.

NaIchHalt09  27.05.2025, 16:52
@Catgirl96

Die halten dich seit 2 Jahren hin und werden dich noch weiter hinhalten.

NaIchHalt09  27.05.2025, 17:04
@Catgirl96

Machen sie aber. Angeblich haben die ja Kurzarbeit, haben aber letztens Mitarbeiter über das Jobcenter eingestellt. Du hast aber keinen Vertrag bekommen. Du wirst NIE einen Vertrag bekommen.

wilees  28.05.2025, 22:49
@Catgirl96

Noch ! nicht, das wird aber kommen, wenn Du Dich noch länger einer Verselbstständigung verweigerst - nämlich dann , wenn Deine Eltern Deine "Pflege" / nötige Hilfestellung nicht mehr leisten können. Und - nein Dein Bruder wird sich dieser Aufgabe max. als gesetzlicher Betreuer stellen, welche ihm folgend die Möglichkeit gibt, Dich bei Bedarf im betreuten Wohnen unterzubringen.

Deine Neffen, werden wohl kaum im Teenie-Alter mit ihrer Tante in einem Haushalt leben wollen. Und auch Deine Schwägerin wird kaum "längerfristig bereit sein mit ihrer so anspruchsvollen Schwägerin in einem Haushalt zu leben und diese zu versorgen.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 09:12
@wilees

Da geh ich aber nicht hin

Ich habe noch ein Bruder der keine Kinder hat

wilees  29.05.2025, 09:27
@Catgirl96

"Schmunzel" - danach würdest Du im Falle X kaum gefragt werden, denn dann würde ein Gericht darüber entscheiden, ob Du fähig bist, Dein Leben eigenständig zu gestalten. Und diesbezüglich betonst Du ja regelmäßig, dass Du dies nicht könnest.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 09:30
@wilees

Doch müssen sie behinderte Menschen haben auch Rechte

wilees  29.05.2025, 09:50
@Catgirl96

Richtig - aber neben Rechten, welche sie haben und die Du doch so gerne für Dich einforderst, haben Behinderte auch PFLICHTEN.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 09:51
@wilees

Trotzdem ist es keine Pflicht in solchen Einrichtungen zu leben

NaIchHalt09  29.05.2025, 09:54
@Catgirl96

Ebenso ist es keine Pflicht, dass deine Geschwister dann alles für dich zu erledigen haben.

wilees  29.05.2025, 09:58
@Catgirl96

Ganz einfach - soweit sich keines Deiner Geschwister bereit erklärt Dich in deren Haushalt aufzunehmen und Du erkennbar nicht in der Lage bist für Dich selbst zu sorgen, dann kommt im Falle X nur noch betreutes Wohnen in Betracht. Und so würde dann ein Gericht zwingend entscheiden.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 10:09
@wilees

Da geh ich nicht hin fertig aus

wilees  29.05.2025, 10:12
@Catgirl96

Dann würde wohl folgendes geschehen ..... kennst Du den Spruch ....

bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt.

( stammt aus der Ballade "Erlkönig" von Johann Wolfgang von Goethe )

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:02
@wilees

Mit Gewalt erreicht man gar nichts und dass ist keine Lösung man kann niemanden dazu zwingen dort zu leben

wilees  29.05.2025, 12:06
@Catgirl96

Tja Du hast keine Ahnung von möglicher rechtlicher, sprich richterlicher "Macht"... es gibt die Möglichkeit einer Zwangseinweisung.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:12
@wilees

Nein, ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen zwangseingesetzt werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Die rechtliche Betreuung dient dazu, Menschen zu unterstützen, nicht zu kontrollieren, und der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren.

Erläuterung:

Selbstbestimmungsrecht:

Menschen mit Behinderung haben, wie alle anderen Bürger, das Recht, selbst über ihr Leben zu entscheiden, einschließlich Wohnort und Lebensstil.

Zwangslosigkeit:

Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.

Wunschbefolgung:

Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren und umsetzen, solange sie nicht zum Nachteil des Betreuten sind.

Ausnahmen:

Es gibt Ausnahmen, in denen der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden kann, z.B. wenn die Wünsche des Betreuten dessen Wohl gefährden. In solchen Fällen muss der Betreuer jedoch die Gründe dafür erläutern und das Gericht informieren.

Betreutes Wohnen:

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, so selbstständig wie möglich zu leben, aber gleichzeitig Unterstützung zu erhalten, wenn sie sie benötigen. Es kann eine gute Alternative zu Heimen sein, da es oft flexibler und persönlicher ist.

Eingliederungshilfe:

Die Finanzierung von betreutem Wohnen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, die dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um selbstbestimmt zu leben.

Zusammenfassend: Ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen eingewiesen werden. Die Betreuung dient dazu, den Betreuten zu unterstützen und seine Selbstbestimmung zu fördern.

Solltest du mal lesen hilft

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:13
@NaIchHalt09

Nein behinderte Menschen haben auch ein selbstbestimmtungsrecht

NaIchHalt09  29.05.2025, 12:14
@Catgirl96

Aber kein Fremdbestimmungsrecht. Du kannst nicht bestimmen, dass dein Bruder sich um dich zu kümmern hat.

wilees  29.05.2025, 12:15
@Catgirl96

Es wäre halt klüger beizeiten zu handeln - Deiner Verselbstständigung in einer eigenen kleinen Wohnung zu üben, solange Deine Eltern noch in der Lage sind Dir zu helfen, Dich dabei zu unterstützen. Aber das verweigerst Du ja bekanntermaßen, also wirst Du zu einem Zeitpunkt X die harte Realität zu spüren bekommen.

Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.

Du bist doch diejenige, welche sich konstant weigert selbstständig zu werden.

wilees  29.05.2025, 12:19
@Catgirl96

Nur bekanntermaßen fehlt Dir doch diesbezüglich jedwede Einsicht.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:20
@wilees

Das geht aber nicht wegen meinen körperlichen Einschränkungen

Weil ich es nicht zu 100 % kann

Du bist nicht entscheidungsunfähig.
Heiraten kannst du auch, falls du einen Mann findest.
Betreutes Wohnen heißt nur, dass du in einer Wohngruppe lebst und du dort Unterstützung bekommst .


Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 07:40

Aber da bis zum Tod eingesperrt bin

FrayG  27.05.2025, 07:46
@Catgirl96

Geht es jetzt um eine Wohngruppe oder um eine Inhaftierung?

FrayG  27.05.2025, 10:41
@Catgirl96

Dann red doch nicht so einen Unsinn von wegen einschließen.

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 12:05
@FrayG

Bei einer Wohngruppe ist es aber so

xKikilein  27.05.2025, 18:36
@Catgirl96

Bei YouTube gibt es auch Menschen die behaupten die Erde sei flach. Glaubst du denen das jetzt auch?

Catgirl96 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 19:38
@xKikilein

Das ist doch kein Vergleich das war eine Dokumentation

Rainer135  28.05.2025, 13:24
@Catgirl96

Dann hättest du auch einen Nachweis darüber.

Eine Wohngruppe ist kein Gefängnis oder ähnliches. Da lebst du wie in einer Familie nur mit Unterstützung. Diese Unterstützung ist aber nicht so wie bei Mama, da musst du schon etwas im Rahmen deiner Möglichkeiten erledigen und wirst auch nicht überall hin gefahren.

Aber in Wohngruppen ergeben sich auch leichter Freundschaften, da alle auf dem gleichen Level sind.

Rainer135  28.05.2025, 15:37
@Catgirl96

Wird passieren, wenn deine Mutter nicht mehr für dich sorgen kann. Alleine schaffst du es ja nicht (schreibst du ja schon immer).

Rainer135  28.05.2025, 19:38
@Catgirl96

und dann? Wer gibt dir dann etwas zu essen, wer bringt dich zur Arbeit und geht mit dir zum Arzt.....?

Catgirl96 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 20:11
@Rainer135

Entweder mein Bruder oder ich such mir ein Freund

Rainer135  28.05.2025, 21:03
@Catgirl96

und du glaubst, ein Freund hat so einfach so viel Zeit dich überall hinzufahren? Er darf dann keinen Job haben, sonst funktioniert das nicht.

Dein Bruder hat doch auch keine Zeit dafür.

Du hast nix davon. Schließlich willst du ins Festival gehen . Das sind Ausreden

Ja, wenn du Mist baust , muss du ins Gericht gehen .