Kann ein Gericht das einfach so entscheiden?
Ich habe eine Lernbehinderung und eine Gleichgewichtsstörung und Koordinationsstörung und können die mich einfach so entscheidungsunfähig machen und mich ins betreute wohnen geben habe echt Angst dass ich dann nicht heiraten kann und nichts mehr machen kann wie ist dass?
5 Antworten
Ich kenne deine Situation nicht näher.
Du darfst mit Sicherheit mitreden und dich einbringen, KANN aber passieren dass ein Betreuer letztlich die Entscheidung für Dich treffen muss, wenn Du selber z.B. uneinsichtig bist und deine Lage / Situation gar nicht überblicken KANNST.
Mit einem Betreuer wirst du nicht automatisch entmündigt. Diesen Begriff des Entmündigens gibt es so nicht mehr.
Selbst wenn du in das betreute Wohnen gehen solltest, bedeutet es ja nicht dass du den Rest deines Lebens dort verbringen musst, aber zumindest für eine gewisse Zeit.
Es gibt auch ambulant-betreutes Wohnen. Man hat seine eigene Wohnung, bekommt aber die Unterstützung die man braucht.
Du meinst aber, es geht um ein psychosoziales Wohnheim?
Also dann in einer Art Wohnheim. Was spricht dagegen? Es kann auch nur eine Übergangslösung sein.
Was wäre die Alternative? Kannst du alleine einen Haushalt führen?
Strenge Regeln würden dir mal gut tut, du sagst doch immer Regeln wären wichtig. Und Mobbing gibt es nicht zwingend dort.
Dein Bruder wird nach seiner Ausbildung im Schichtdienst arbeiten, wie soll er sich dann um dich kümmern?
Aber nicht das kein Mann in meinem Zimmer übernachten darf
geht schon macht er doch jetzt auch und hat Schichtarbeit
Du hast immer behauptet, keine Freund haben zu wollen. War das gelogen?
Dir werden keine Übernachtungen verboten.
Jetzt gerade sind aber auch noch deine Eltern als Hauptunterstützung da.
Er kümmert sich jetzt nicht um dich und wird es auch nie tun.
Nein. Beschäftige dich doch mal damit anstatt Verschwörungstheorien darüber aufzustellen.
Wie gesagt, wenn ein Gericht entscheidet das du nicht selber Entscheidungsfähig bist dann entscheidet das Gericht gegen deinen Willen. Und wenn du dich trotzdem weigerst, wirst du halt von der Polizei abgeholt und hingebracht.
Ich bin aber entscheidungsfähig das hättest du wohl gern
Nein, ein behinderter Mensch muss nicht gegen seinen Willen in ein Heim, wenn er nicht in der Lage ist, zu Hause selbstständig zu leben. Die Selbstbestimmung des Betroffenen ist das oberste Prinzip. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Unterbringung gegen den Willen möglich ist, aber nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen, wie z.B. bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung.
Elaboration:
Selbstbestimmung:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbstbestimmtes Leben, einschliesslich der Wahl ihres Wohnorts.
Recht auf Verbleib:
Normalerweise kann niemand zu einem Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden, auch nicht, wenn er eine Behinderung hat.
Ausnahmen:
Eine Zwangseinweisung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer psychischen Erkrankung oder einer erheblichen Gefahr für sich oder Dritte.
Zustimmung des Betreuungsgerichts:
Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur mit einer vorherigen Genehmigung des Betreuungsgerichts möglich.
Alternativen:
Bevor eine Zwangseinweisung erwogen wird, müssen alle anderen Möglichkeiten, wie beispielsweise häusliche Pflege oder Assistenzleistungen, ausgeschöpft werden.
Beispiele:
Ein behinderter Mensch, der gut zu Hause betreut werden kann, darf nicht zwangsweise in ein Heim ziehen, auch wenn die Kosten für eine stationäre Pflege möglicherweise günstiger wären.
Ein behinderter Mensch, der sich selbst gefährdet, kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine psychiatrische Klinik oder andere geeignete Einrichtung zwangsweise untergebracht werden.
Ein behinderter Mensch, der sich in einer bestehenden Einrichtung gut zurechtfindet, muss nicht gegen seinen Willen in eine andere Einrichtung wechseln, nur weil es dort eine spezielle Betreuung für Menschen mit Behinderungen gibt.
Wer muss pflegen? -
Das bezeugt nur meine Aussage das es unter bestimmten Voraussetzungen geht.
Nein, ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen zwangseingesetzt werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Die rechtliche Betreuung dient dazu, Menschen zu unterstützen, nicht zu kontrollieren, und der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren.
Erläuterung:
Selbstbestimmungsrecht:
Menschen mit Behinderung haben, wie alle anderen Bürger, das Recht, selbst über ihr Leben zu entscheiden, einschließlich Wohnort und Lebensstil.
Zwangslosigkeit:
Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.
Wunschbefolgung:
Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren und umsetzen, solange sie nicht zum Nachteil des Betreuten sind.
Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen, in denen der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden kann, z.B. wenn die Wünsche des Betreuten dessen Wohl gefährden. In solchen Fällen muss der Betreuer jedoch die Gründe dafür erläutern und das Gericht informieren.
Betreutes Wohnen:
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, so selbstständig wie möglich zu leben, aber gleichzeitig Unterstützung zu erhalten, wenn sie sie benötigen. Es kann eine gute Alternative zu Heimen sein, da es oft flexibler und persönlicher ist.
Eingliederungshilfe:
Die Finanzierung von betreutem Wohnen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, die dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um selbstbestimmt zu leben.
Zusammenfassend: Ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen eingewiesen werden. Die Betreuung dient dazu, den Betreuten zu unterstützen und seine Selbstbestimmung zu fördern.
Da steht auch nichts davon das nur geistig Behinderte betroffen sind.
Wessen Hilfe magst du denn?
Wir hier können Dir nicht helfen, wenn du alles ablehnst, was Dir empfohlen wird.
Ich habe es dir schon mal gesagt: Nur weil du unter Betreuung stehst bzw. im betreuten Wohnen lebst (was aber nicht bedeutet muss dass du auch unter gesetzlicher Betreuung stehst) heißt das nicht dass du gar nichts mehr entscheiden darfst. Es geht lediglich um TEILBEREICHE. - wenn überhaupt
Betreutes Wohnen bedeutet lediglich: Du bekommst Hilfe da wo du sie BRAUCHST. Und musst das selber machen was du selber KANNST. Wenn du aber nichts "kannst"(willst) dann kann es schon sein dass die sagen, oh da müssen wir jetzt aber genauer hinschauen)
Die Kollegen, die eh nicht so gut auf dich zu sprechen sind...
Tipp von mir :
Die wollten dich verarschen und haben es anscheinend auch geschafft 👏👍😁
Achso, denen glaubst du? Aber wenn wir dir hier Fakten nennen, heißt es “ihr habt keine Ahnung”.
Wenn das Gericht zu dem Entschluss kommt, dass du selbständig und ohne permanente Hilfe nicht leben kannst wirst du einen Betreuer bekommen, der dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben darf.
Kurz: ja, so etwas kann entschieden werden.
Dann solltest du selbständiger werden. Such dir einen Job von dem du leben kannst.
Muss ich nicht unbedingt kontrolliert jetzt auch keiner
Doch, wenn deine Eltern dich nicht mehr betreuen können (oder wollen) bleibt dir ansonsten nichts anderes übrig.
Doch. Entweder genügend Geld haben und selbständig leben können oder betreutes Wohnen. Du hast es selber in der Hand.
den Betreuer könntest du dann aber bekommen, wenn der Richter es so entscheidet (zu Deinem Wohl)
Dann zeige doch mal, dass du selber Verantwortung übernehmen kannst. Vereinbare den nächsten Arzttermin selber und finde heraus, wie du mit dem ÖPNV dorthin kommst.
Ich habe keine Zeit zum anrufen und öffentliche Verkehrsmittel fahren da auch nicht hin
Jajaja.. du bist doch so dicke mit dem Chef. Dann kannst du auch mal kurz beim Arzt anrufen. Machst dann halt eine kürzere Mittagspause.
Online kann man nur Playmobil kaufen. Das weisst du doch.
Macht nur Frauenarzt Gemeinschaftspraxis
Dann such dir Ärzte, die es anbieten oder ruf nach deiner scheiß Arbeit an.
Nein ist es nicht. Gott, du bist echt nicht lebensfähig, da wäre eine Wohngruppe echt genau das richtige.
Dann leb halt nach dem Ableben deiner Eltern auf der Straße. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein erwachsener Mann, der gerade mitten in der Ausbildung steckt und Zuhause wohnt in der Lage ist, sich um dich zu kümmern.
Doch kann er außerdem ist er bald fertig
Wie denn wenn er zu dem Zeitpunkt wo du arbeiten musst, selber gerade arbeiten ist?
Schon. Aber du bist nicht seine Tochter, sondern "nur" die Schwester. Und wenn du dich bri ihm genauso aufführst wir bei deinen Eltern, fliegst du da irgendwann auch raus. Dein Bruder wird da nicht so lange warten wie deine Altvorderen. Wenn er nicht völlig blöd ist.
Aber laut deiner Aussage kannst du nicht alleine zur Arbeit oder alleine von der Arbeit wieder nach Hause. Und jenachdem welche Schicht er hat kann er dich weder hinbringen noch abholen. Oder glaubst du, er kann für dich seine Arbeit abbrechen? Sicher nicht.
Ändert nichts daran, das er für dich nicht seine Arbeitszeit missachten kann.
Von welchem Geld? Du hast im Monat nur 180€ zur Verfügung. Das reicht nicht wenn du mehrere Wochen ein Taxi nehmen musst.
Würde man dir wirklich einen geben wollen, hätte man es längst getan.
Die halten dich seit 2 Jahren hin und werden dich noch weiter hinhalten.
Machen sie aber. Angeblich haben die ja Kurzarbeit, haben aber letztens Mitarbeiter über das Jobcenter eingestellt. Du hast aber keinen Vertrag bekommen. Du wirst NIE einen Vertrag bekommen.
Noch ! nicht, das wird aber kommen, wenn Du Dich noch länger einer Verselbstständigung verweigerst - nämlich dann , wenn Deine Eltern Deine "Pflege" / nötige Hilfestellung nicht mehr leisten können. Und - nein Dein Bruder wird sich dieser Aufgabe max. als gesetzlicher Betreuer stellen, welche ihm folgend die Möglichkeit gibt, Dich bei Bedarf im betreuten Wohnen unterzubringen.
Deine Neffen, werden wohl kaum im Teenie-Alter mit ihrer Tante in einem Haushalt leben wollen. Und auch Deine Schwägerin wird kaum "längerfristig bereit sein mit ihrer so anspruchsvollen Schwägerin in einem Haushalt zu leben und diese zu versorgen.
"Schmunzel" - danach würdest Du im Falle X kaum gefragt werden, denn dann würde ein Gericht darüber entscheiden, ob Du fähig bist, Dein Leben eigenständig zu gestalten. Und diesbezüglich betonst Du ja regelmäßig, dass Du dies nicht könnest.
Richtig - aber neben Rechten, welche sie haben und die Du doch so gerne für Dich einforderst, haben Behinderte auch PFLICHTEN.
Ebenso ist es keine Pflicht, dass deine Geschwister dann alles für dich zu erledigen haben.
Ganz einfach - soweit sich keines Deiner Geschwister bereit erklärt Dich in deren Haushalt aufzunehmen und Du erkennbar nicht in der Lage bist für Dich selbst zu sorgen, dann kommt im Falle X nur noch betreutes Wohnen in Betracht. Und so würde dann ein Gericht zwingend entscheiden.
Dann würde wohl folgendes geschehen ..... kennst Du den Spruch ....
bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt.
( stammt aus der Ballade "Erlkönig" von Johann Wolfgang von Goethe )
Tja Du hast keine Ahnung von möglicher rechtlicher, sprich richterlicher "Macht"... es gibt die Möglichkeit einer Zwangseinweisung.
Nein, ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen zwangseingesetzt werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Die rechtliche Betreuung dient dazu, Menschen zu unterstützen, nicht zu kontrollieren, und der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren.
Erläuterung:
Selbstbestimmungsrecht:
Menschen mit Behinderung haben, wie alle anderen Bürger, das Recht, selbst über ihr Leben zu entscheiden, einschließlich Wohnort und Lebensstil.
Zwangslosigkeit:
Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.
Wunschbefolgung:
Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten so weit wie möglich respektieren und umsetzen, solange sie nicht zum Nachteil des Betreuten sind.
Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen, in denen der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden kann, z.B. wenn die Wünsche des Betreuten dessen Wohl gefährden. In solchen Fällen muss der Betreuer jedoch die Gründe dafür erläutern und das Gericht informieren.
Betreutes Wohnen:
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, so selbstständig wie möglich zu leben, aber gleichzeitig Unterstützung zu erhalten, wenn sie sie benötigen. Es kann eine gute Alternative zu Heimen sein, da es oft flexibler und persönlicher ist.
Eingliederungshilfe:
Die Finanzierung von betreutem Wohnen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, die dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um selbstbestimmt zu leben.
Zusammenfassend: Ein Mensch mit Behinderung kann nicht gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen eingewiesen werden. Die Betreuung dient dazu, den Betreuten zu unterstützen und seine Selbstbestimmung zu fördern.
Solltest du mal lesen hilft
Nein behinderte Menschen haben auch ein selbstbestimmtungsrecht
Aber kein Fremdbestimmungsrecht. Du kannst nicht bestimmen, dass dein Bruder sich um dich zu kümmern hat.
Es wäre halt klüger beizeiten zu handeln - Deiner Verselbstständigung in einer eigenen kleinen Wohnung zu üben, solange Deine Eltern noch in der Lage sind Dir zu helfen, Dich dabei zu unterstützen. Aber das verweigerst Du ja bekanntermaßen, also wirst Du zu einem Zeitpunkt X die harte Realität zu spüren bekommen.
Die rechtliche Betreuung darf nicht dazu führen, dass eine Person gegen ihren Willen in eine stationäre Wohnform zwangseingesetzt wird.
Du bist doch diejenige, welche sich konstant weigert selbstständig zu werden.
Nur bekanntermaßen fehlt Dir doch diesbezüglich jedwede Einsicht.
Du bist nicht entscheidungsunfähig.
Heiraten kannst du auch, falls du einen Mann findest.
Betreutes Wohnen heißt nur, dass du in einer Wohngruppe lebst und du dort Unterstützung bekommst .
Bei YouTube gibt es auch Menschen die behaupten die Erde sei flach. Glaubst du denen das jetzt auch?
Das ist doch kein Vergleich das war eine Dokumentation
Dann hättest du auch einen Nachweis darüber.
Eine Wohngruppe ist kein Gefängnis oder ähnliches. Da lebst du wie in einer Familie nur mit Unterstützung. Diese Unterstützung ist aber nicht so wie bei Mama, da musst du schon etwas im Rahmen deiner Möglichkeiten erledigen und wirst auch nicht überall hin gefahren.
Aber in Wohngruppen ergeben sich auch leichter Freundschaften, da alle auf dem gleichen Level sind.
Wird passieren, wenn deine Mutter nicht mehr für dich sorgen kann. Alleine schaffst du es ja nicht (schreibst du ja schon immer).
und dann? Wer gibt dir dann etwas zu essen, wer bringt dich zur Arbeit und geht mit dir zum Arzt.....?
Entweder mein Bruder oder ich such mir ein Freund
und du glaubst, ein Freund hat so einfach so viel Zeit dich überall hinzufahren? Er darf dann keinen Job haben, sonst funktioniert das nicht.
Dein Bruder hat doch auch keine Zeit dafür.
Du hast nix davon. Schließlich willst du ins Festival gehen . Das sind Ausreden
Ja, wenn du Mist baust , muss du ins Gericht gehen .
Betreutes wohnen für behinderte Menschen