Kann der geschiedene Vater zur Zahlung eines Auslandsjahres der Tochter verklagt werden?

11 Antworten

In der Regel teilen sich die Eltern den Betrag. Beruflich bzw. für die Ausbildung ist das mit 14 nicht notwendig, so kann man diese Kosten kaum einklagen.

Kann aber ein paar Jahre später durchaus anstehen.

Dein Mann allein entscheidet, ob er das seiner Tochter jetzt ermöglichen will oder nicht.

Ist das Auslandjahr eine "Notfallübung", aus erzieherischen Gründen, kann sich dein Mann kaum um die Zahlung drücken.

Über Sinn und Unsinn dieser Aktion sollte die Eltern gemeinsam besprechen.

Der Mann muss in der Zeit des Auslandsaufenthaltes den normalen Unterhalt weiter zahlen.

Für alle möglichen Mehrkosten, die mit dem Auslandsjahr verbunden sind, müsste er nur dann anteilig aufkommen, wenn er diesen Aufenthalt mit der Kindsmutter vorher eindeutig vereinbart hätte.

Trifft die Kindsmutter die Entscheidung für das Auslandsjahr ohne die Zustimmung des Vaters, muss sie dieses allein finanzieren - wenn der normale Unterhalt des Vaters dafür nicht ausreicht, halt aus eigenen Mitteln.

Einen Anspruch auf Kosten für ein derartiges Auslandsjahr kann ich mir nicht vorstellen.

............ ggf irgendwann auch für die andere Tochter...................

deine Kinder sollen einfach aufhören zu träumen.

Wer kann seinen Kindern einen solchen Wunsch erfüllen ?

ich nicht

du nicht

er nicht

wir nicht

sondern nur ein paar sehr gut Verdienende