Kann der AG mich zu einer Weiterbildung zwinge, wenn diese nicht relevant für den Beruf ist?

Hardy3  10.03.2024, 19:00

Möglicherweise sieht dein AG für dich keine Zukunftsperspektive und möchte dir einen Weg ermöglichen. Hast du ihn gefragt, warum er dir diesen Vorschlag macht?

Slmpli 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:03

Ich verstehe deinen Gedanken, aber das ist nicht der Fall.

Ich habe ein kleinen 34a und habe ein Termin im Sommer für den großen. Danach Fach.

Es mag keiner Sani machen im Unternhem

1 Antwort

Vor weg ist recht nicht mein gebiet. Nachfolgendes ist also geraten.

Ich würde davon ausgehen das der AG argumentieren kann das weiterbildungen zum ausüben der Tätigkeit relevant ist und weigerung könnte vielleicht als arbeitsverweigerung ausgelegt werden.

Zumindest für mich klänge das argument Sicherheit und Objektschutz ist gefährlich wir wollen das alle/augewählte mitarbeiter gewisse grundlagen können um ersthelfer zu sein plausibel.

Die ersthelfer bei uns haben auch ne ähnliche Ausbildung und wir sind Büroleutchen und haben nen Arzt im Gebäude.

Du hast die option durch den Kurs durchzufallen oder beim ersten notfall live und in Farbe zu beweisen das du dafür nicht geeignet bist. In beiden Fällen wäre das Thema wohl im anschluss runter vom Tisch.

Slmpli 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:24

Ich verstehe was du meinst, aber wie gesagt Ersthelfer und Sanitätshelfer sind zwei verschiedene Sachen :D.

Auch deine Argumentation ist schlüssig, aber das ist mein Beruf. Wie die Bezeichnung insb. Objektschutzmitarbeiter sagt, bin ich für den Schutz und den Erhalt des Objektes verantwortlich und nicht für Personen.

Auch das was du angesprochen hast. Ich möchte bei einem Ernstfall nicht, im schlimmsten Fall, für ein Menschenleben verantwortlich sein. Die Unfallquote ist auch relativ hoch, da es sich um ein Chemiewerk und einer großen Baustelle handelt.

Aber danke für deinen Beitrag und Interessanten Perspektive.

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dieLuka  10.03.2024, 19:30
@Slmpli
Die Unfallquote ist auch relativ hoch, da es sich um ein Chemiewerk und einer großen Baustelle handelt.

Was ggf Argument des AG für die Notwendigkeit wenn du denen mit Paragraphen kommst. Rechtsstreit wäre mMn der falsche weg hier.

In der Annahme das pure anwesenheit nicht zum bestehen führt fall halt durch den Kurs durch. Der AG wird vermutlich nicht darauf bestehen das du den so oft wiederholst bis der bestanden ist.

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Slmpli 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:31
@dieLuka

Das wäre mein Notfallplan gewesen, aber das könnte dennoch zu Problemen führen. Es geht um Geld :D.

Vllt. als z.Z. Info. Der Chef hat den Sanitätsposten übernommen. Vorher war eine sepr. Firma dafür Zuständig.

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dieLuka  10.03.2024, 19:37
@Slmpli
Es geht um Geld :D.

In wie weit? Geht es darum das der Kurs kostet?

Kosten garantieren kein bestehen. Du sollst ja nicht besoffen auftauchen oder schwänzen oder sonst was was "ich sabotier das jetzt" schreit.

Soweit mir bekannt enthält die Weiterbildung einen praktischen teil. Der dürfte nicht einfach sein wenn man kein Blut sehen kann und die Problematik hast du ja vermutlich bereits dem Chef im Vorfeld berichtet

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Slmpli 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:39
@dieLuka

Nein, ich meinte es kostet Geld, wenn ich Durchfalle. Bzw. der Kurs kostet etwas, wenn man diesen nicht besteht, dann ist das verschwendestes Geld.

Das wiederrum, würde den AG sauer aufstoßen. Deswegen, würde ich gerne das bevor das in Frage kommt, klären :D

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dieLuka  10.03.2024, 19:45
@Slmpli

Klar aber mit "lt. Pragraph x muss ich nicht und das setze ich durch" macht man sich keine Freunde.

Sprich an das du diese verantwortung nicht haben willst und das du dich dazu nicht in der Lage fühlst weil Blut und ....

Ich war jetzt der Annahme das ihr das bereits diskutiert habt und er gesagt hat du musst egal ob du willst oder nicht, weil du nach rechtlichen Grundlagen gefragt hast.

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Slmpli 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:56
@dieLuka

Disskutiert wird noch und mit Paragraphen würde ich auch nicht unbedingt kommen wollen.

Es geht mehr darum, dass ich es gerne nachlesen würde. Ich finde dies bzgl. nichts spezifisches im Netz. Nur nun mal, dass man eine Weiterbildungsmaßnahme unterliegt, aber nicht, ob diese greift, wenn es nicht Berufsrelevant ist und dafür (bspw. durch eine Phobie) nicht geeignet ist.

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