Kann der AG mich zu einer Weiterbildung zwinge, wenn diese nicht relevant für den Beruf ist?
Hi,
eine Frage an die richtigen oder auch Hobby Anwälte in der GuteFrageCom.
Meine Frage ist sehr simple.
Ich bin derzeit als Sicherheits- und Objektschutzmitarbeiter bei der Firma "xy" angestellt. Mein AG will unbedingt, dass ich eine Weiterbildung zum Sanitätshelfer mache. Das geht auch einige Wochen.
Einer seits, habe ich absolut kein Interesse an solch einer Weiterbildung, da ich u.a. kein Blut sehen kann und mich auch für dieses Thema nicht begeistern kann. Sonst hätte ich ja Krankenschwester oder ein ähnlichen Ehrenwerten Beruf genommen :D.
Auch wird meine Verantwortung und Aufgabenbereiche größer, dass aber natürlich bei gleichen Lohn.
Natürlich, ist mir die Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsverpflichtung bekannt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass mein Unternehmen mich dazu verpflichten kann, mich in etwas "nicht Beruf relevantes" weiterzubilden.
Mein Arbeitsvertrag ist auch vollständig auf den oben genannten Beruf ausgerichtet und falls die Frage/Antwort kommen sollte, nein, Sanitätshelfer hat nicht mit Objektschutz zu tun. Wie reden nicht von einen Erstehilfekurs.
Es wäre auch super lieb, wenn ihr vielleicht einen Paragraphen oder eine Gesetztestext habt, wo man den Fall nachlesen könnte, den in eure Antwort mit einfließen lassen könntet, bzw. den einfach drunter packt.
Danke :D
Möglicherweise sieht dein AG für dich keine Zukunftsperspektive und möchte dir einen Weg ermöglichen. Hast du ihn gefragt, warum er dir diesen Vorschlag macht?
Ich verstehe deinen Gedanken, aber das ist nicht der Fall.
Ich habe ein kleinen 34a und habe ein Termin im Sommer für den großen. Danach Fach.
Es mag keiner Sani machen im Unternhem
1 Antwort
Vor weg ist recht nicht mein gebiet. Nachfolgendes ist also geraten.
Ich würde davon ausgehen das der AG argumentieren kann das weiterbildungen zum ausüben der Tätigkeit relevant ist und weigerung könnte vielleicht als arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
Zumindest für mich klänge das argument Sicherheit und Objektschutz ist gefährlich wir wollen das alle/augewählte mitarbeiter gewisse grundlagen können um ersthelfer zu sein plausibel.
Die ersthelfer bei uns haben auch ne ähnliche Ausbildung und wir sind Büroleutchen und haben nen Arzt im Gebäude.
Du hast die option durch den Kurs durchzufallen oder beim ersten notfall live und in Farbe zu beweisen das du dafür nicht geeignet bist. In beiden Fällen wäre das Thema wohl im anschluss runter vom Tisch.
Die Unfallquote ist auch relativ hoch, da es sich um ein Chemiewerk und einer großen Baustelle handelt.
Was ggf Argument des AG für die Notwendigkeit wenn du denen mit Paragraphen kommst. Rechtsstreit wäre mMn der falsche weg hier.
In der Annahme das pure anwesenheit nicht zum bestehen führt fall halt durch den Kurs durch. Der AG wird vermutlich nicht darauf bestehen das du den so oft wiederholst bis der bestanden ist.
Es geht um Geld :D.
In wie weit? Geht es darum das der Kurs kostet?
Kosten garantieren kein bestehen. Du sollst ja nicht besoffen auftauchen oder schwänzen oder sonst was was "ich sabotier das jetzt" schreit.
Soweit mir bekannt enthält die Weiterbildung einen praktischen teil. Der dürfte nicht einfach sein wenn man kein Blut sehen kann und die Problematik hast du ja vermutlich bereits dem Chef im Vorfeld berichtet
Nein, ich meinte es kostet Geld, wenn ich Durchfalle. Bzw. der Kurs kostet etwas, wenn man diesen nicht besteht, dann ist das verschwendestes Geld.
Das wiederrum, würde den AG sauer aufstoßen. Deswegen, würde ich gerne das bevor das in Frage kommt, klären :D
Klar aber mit "lt. Pragraph x muss ich nicht und das setze ich durch" macht man sich keine Freunde.
Sprich an das du diese verantwortung nicht haben willst und das du dich dazu nicht in der Lage fühlst weil Blut und ....
Ich war jetzt der Annahme das ihr das bereits diskutiert habt und er gesagt hat du musst egal ob du willst oder nicht, weil du nach rechtlichen Grundlagen gefragt hast.
Disskutiert wird noch und mit Paragraphen würde ich auch nicht unbedingt kommen wollen.
Es geht mehr darum, dass ich es gerne nachlesen würde. Ich finde dies bzgl. nichts spezifisches im Netz. Nur nun mal, dass man eine Weiterbildungsmaßnahme unterliegt, aber nicht, ob diese greift, wenn es nicht Berufsrelevant ist und dafür (bspw. durch eine Phobie) nicht geeignet ist.
Ich verstehe was du meinst, aber wie gesagt Ersthelfer und Sanitätshelfer sind zwei verschiedene Sachen :D.
Auch deine Argumentation ist schlüssig, aber das ist mein Beruf. Wie die Bezeichnung insb. Objektschutzmitarbeiter sagt, bin ich für den Schutz und den Erhalt des Objektes verantwortlich und nicht für Personen.
Auch das was du angesprochen hast. Ich möchte bei einem Ernstfall nicht, im schlimmsten Fall, für ein Menschenleben verantwortlich sein. Die Unfallquote ist auch relativ hoch, da es sich um ein Chemiewerk und einer großen Baustelle handelt.
Aber danke für deinen Beitrag und Interessanten Perspektive.