Käufer will das Geld zurück? Privatverkauf? Steuerkette?
Hallo zusammen,
ich habe meinen 2014er Seat Ibiza Anfang Juni verkauft. Ich habe das Auto für meine Frau im Jahr 2020 gekauft und sie hat das Auto 4 Jahre lang benutzt. Der Käufer hat sich das Auto gründlich angeschaut und an 2 verschiedenen Tagen Probefahrten um die 50-60km gemacht. Sie hat das Auto sehr gerne gekauft. Der Vertrag ist der Standard mobile.de Vertrag mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ich habe auch die Erklärung angekreuzt, dass, als das Auto bei uns war, es keinen Unfall gegeben hat.
Nach 3 Wochen rief sie mich an und erzählte mir, dass überall Lackschilder sind, die darauf hinweisen, dass das Auto einen Unfall hatte. Ich erklärte, dass wir nicht einmal einen kleinen Unfall hatten. 2 Wochen später erhielt ich einen Brief von ihrem Anwalt, in dem er mich fragte, ob wir einen Unfall hatten. Ich antwortete und erklärte, dass wir keinen Unfall hatten.
Jetzt habe ich ein weiteres Schreiben erhalten, dass sie den Vertrag kündigen wollen und dass ich das Auto zurücknehmen soll. Sie haben einen 1-Pager von einer Werkstatt mit 3 Zeilen beigefügt, auf dem steht, dass es Lackspuren gibt, die auf einen Unfall hindeuten und dass die Steuerkette rasselt und das Auto nicht benutzt werden kann. In dem Schreiben heißt es, dass ich diese Probleme hätte bemerken müssen und sie ausdrücklich erwähnen sollte.
Zunächst einmal verstehen ich und meine Frau nichts von Autos. Ich weiß nicht einmal, was eine Steuerkette ist. Erst vor 2 Monaten habe ich das Auto zu meiner Werkstatt gebracht und ihn gebeten, alles zu überprüfen und eventuelle Probleme vor dem TÜV zu beheben. Danach hat das Auto den TÜV erfolgreich bestanden.
Was sollte ich jetzt tun? Wir haben das Auto ohne Probleme benutzt und haben keine Probleme mit dem Motor festgestellt. Angenommen, wir sind nicht sachkundig genug, um ein Problem mit dem Motor zu erkennen, wie kommt es dann, dass unsere Werkstatt es nicht erkannt hat und es auch beim TÜV nicht entdeckt wurde.
Darüber hinaus habe ich einige Artikel im Internet gelesen und versucht zu verstehen, wie man erkennt, wann die Steuerkette ein Problem hat. Ich kann leicht sagen, dass wir keine dieser Anzeichen beobachtet haben, aber auch kein Problem überhaupt mit dem Auto. Sie hat das Auto selbst benutzt und sie hat auch selbst keine Probleme mit dem Motor festgestellt.
Ähnliches gilt für die Lackierung. Wir hatten keinen Unfall und der Vorbesitzer hat uns nicht erklärt, dass das Auto lackiert wurde. Habe ich etwas falsch gemacht?
3 Antworten
Such dir einen Anwalt! Toll, dass eine Werkstatt sagt, dass das auf einen Unfall hindeuten könnte, ist aber noch kein Beweis, da es kein offizielles Gutachten ist.
Im Falle eines Unfalls, der vom Vorbesitzer verschwiegen wurde, ist der immer noch haftbar zu machen, nicht du! Und eine Nachlackierung deutet nicht direkt auf einen Unfall hin, es könnte auch eine Verschönerung nach Steinschlägen oder Kratzern sein, die sich im Laufe der Zeit nunmal so ansammeln.
Das mit der Steuerkette ist normaler Verschleiß, da kann sie gar nichts machen.
Alles, was du jetzt selbst macht, führt nur dazu, dass du verlieren wirst, also ab zum Anwalt!
Also, zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass beim Verkauf eines Gebrauchtwagens in Deutschland regelmäßig die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Dies ist auch wirksam, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, wie es in § 444 BGB geregelt ist, sofern keine Arglist oder Garantie vorliegt.
Gewährleistungsausschluss: Im Standard mobile.de Kaufvertrag wird die Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen, was bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel haftet, die nach dem Kauf auftreten, es sei denn, es liegt Arglist vor (§ 444 BGB). Da du angegeben hast, dass es während deiner Besitzzeit keine Unfälle gab und der Käufer das Auto gründlich geprüft hat, sollte der Gewährleistungsausschluss zunächst greifen.
Unfallfreiheit: Wenn der Käufer behauptet, dass Lackierungsschäden einen Unfall implizieren, muss er beweisen, dass dieser Unfall während deiner Besitzzeit passiert ist und du davon wusstest. Deine Angabe, dass keine Unfälle während deiner Besitzzeit stattfanden, wird in der Regel als ausreichender Nachweis angesehen, es sei denn, der Käufer kann anderes nachweisen.
Sachmangel nach §§ 434, 437 BGB: Ein wichtiger Punkt ist, ob der angebliche Mangel (rasselnde Steuerkette) schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war und ob du diesen hättest kennen müssen. Da du das Auto vor dem Verkauf hast überprüfen lassen und der TÜV keine Mängel gefunden hat, spricht dies dafür, dass du von keinem Mangel wusstest.
Beweislast: Laut §§ 446, 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug übergeben wurde. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
(Arglistige Täuschung: Für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB müsste der Käufer nachweisen, dass du bewusst einen Mangel verschwiegen hast.)
Werkstattbericht und Lackierung: Ein einseitiger Werkstattbericht kann nicht als endgültiger Beweis angesehen werden. Als Verkäufer hast du ein Recht darauf, den Wagen in einer neutralen Werkstatt prüfen zu lassen, um die Behauptungen überprüfen zu lassen.
Erst vor 2 Monaten habe ich das Auto zu meiner Werkstatt gebracht und ihn gebeten, alles zu überprüfen und eventuelle Probleme vor dem TÜV zu beheben. Danach hat das Auto den TÜV erfolgreich bestanden.
Als Privatperson ohne Fachkenntnisse kann dir niemand zumuten eine defekte Steuerkette zu erkennen. Ihr habt den TÜV gemacht und fertig.
Also kein Stress.
Lackschäden sind auch völlig egal. Hätte der Käufer bei Kauf sehen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer damit durchkommt.
Allerdings habt ihr jetzt ein anwaltliches Schreiben, darauf solltet ihr reagieren.