Jurastudenten/Anwälte wie ist das wenn in der bestellung was fehlt (essen)?
Ich hatte bei uber eats bestellt und in der Bestellung wurde eine Portion Pommes vergessen. Ich also direkt beim Laden angerufen, dieser meinte das es ihm leid tut und nach langer Diskussion, war die Lösung, entweder wir fahren SELBST zum laden hin und holen das Geld ab, oder wir bekommen eine Portion Pommes bei der nächsten Bestellung extra.
Wir fanden es ziemlich blöd unserem Geld dann selber hinterher zu rennen, ich meine Fehler passieren. Aber selbst als wir es angesprochen hatten, wollte der laden uns nicht mal den aufwand entschädigen, ich meine ein 5€ Gutschein oder so wäre doch drinnen gewesen?
Wie ist das also eigentlich rechtlich? Schließlich mussten wir auch tank verfahren um zum Laden zu gelangen. Das war jetzt nicht viel aber geht doch bisschen ums Prinzip?
Mich nervt es echt wenn bei nichtmal großen Bestellung was vergessen wird oder komplett falsch geliefert wird und man dann immer so machtlos ist. Denn auch wenn die Betriebe sich „entschuldigen“ ist es letztendlich einfach unser Pech.
4 Antworten
Leistungsort ist dein Wohnsitz. Ist eine Lieferung unvollständig – und hierbei ist es grundsätzlich egal, ob du dir irgendetwas auf eBay oder Lebensmittel bestellst – liegt ein Sachmangel vor; den Gastronomen (vorausgesetzt UberEats ist hier nur ein Vermittler und ein Vertrag besteht unmittelbar mit dem Gastronomen) hättest du entsprechend zur Nacherfüllung auffordern müssen.
Da es hier nur um eine Portion Pommes geht, kann der Gastronom die Nacherfüllung gem. § 439 IV BGB verweigern. Dir stünde in diesem Fall das Recht zum (teilweisen, § 323 V 1 BGB) Rücktritt vom Kaufvertrag zu, insofern wäre dir die Zahlung, die du für die Pommes frites getätigt hast, zurückzugewähren.
LG
Nachlieferung ist m. E. unverhältnismäßig und kann insofern verweigert werden. Die Kosten, die für die Nachlieferung selbst anfallen, dürften deutlich höher sein, als der Preis der geschuldeten Sache.
Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, kann der Käufer seine Rechte nach § 437 Nr. 2, 3 BGB geltend machen. Theoretisch ist dies natürlich auch Schadensersatz, ebenso gut kann er aber auch einfach vom Kauf der Pommes zurücktreten.
Diese Norm ist eng auszulegen. Eine Nachlieferung kostet höchstens ein paar Euro, deshalb weiß ich nicht, wie du darauf kommst, dass das deutlich höher als der Kaufpreis wäre. Aber selbst wenn, wäre das das Problem des Verkäufers. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, das greift nur bei einem groben Missverhältnis.
Es ist auf die Gesamtkosten der Nacherfüllung abzustellen, entsprechend nicht nur auf den Spritpreis, sondern auch die nötige Zeit (und die damit verbundenen Personalkosten des Lieferanten), die Umverpackung, usw.
Im Übrigen ist es letztendlich sowieso egal, ob der Händler die Nacherfüllung zurecht oder unrechtmäßig ablehnt, denn in beiden Fällen erhältst du dein Geld zurück. Die rechtmäßige Ablehnung berechtigt dich zum Rücktritt, die unrechtmäßige zum Schadensersatz statt Leistung (siehe auch Grüneberg/Weidenkaff Rn. 22).
Was wurde denn vergessen?
Theoretisch hättest du von UberEats (denn die sind mutmaßlich der Vertragspartner von dir, nicht der Laden) Nacherfüllung nach § 439 BGB wegen Sachmangels verlangen können. Dann hätte man dir den Teil der Bestellung, der vergessen wurde, liefern müssen.
Erst wenn diese Nacherfüllung gescheitert wäre oder wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstrichen wäre, hättest du von Kauf zurücktreten können, wodurch du dein Geld zurückbekommen hättest.
Bei Essen ist das aber natürlich alles sehr unpraktisch. (Eventuell kann bei Essen die Frist zur Nacherfüllung aber auch entbehrlich sein, vgl. § 323 II Nr. 3 BGB).
Dass der Laden dir kostenlose Pommes bzw. die Rückerstattung des Geldes anbietet, ist vermutlich reine Kulanz, da der Laden ja nicht dein Vertragspartner ist. Dementsprechend könntest du auch die Benzinkosten nicht zurückfordern.
Natürlich stehen euch die Pommes Frites zu. Ihr habt sie bezahlt.
Aber nicht jede Bude hat auch Gutscheine. Persönlich sage ich bei uns ,sie dürfen sich was abholen und auf meinen Namen verweisen. Aber das ist meine Naivität, denn man kann das ja nun auch oft machen. Behaupten, sie hätten etwas zu Gute.
Also geht einfach vorbei, holt euch die Fries
Und wenn sie unanständig waren, hinterlässt eine schlechte Bewertung und meidet das Lokal
Ja, das ist schon was her. Hatte mich einfach gefragt wie das rechtlich eigentlich aussieht. hatten uns die pommes ja schließlich auch abgeholt. Sind dann am nächsten tag extra hin gefahren.
oder wir bekommen eine Portion Pommes bei der nächsten Bestellung extra.
Klingt doch akzeptabel.
Naja, dann hätten wir nochmal bei dem selben Laden bestellen müssen. und nach der aktion eher ungern. Vor allem weil wir nicht so oft essen bestellen und dann auch nicht immer burger, wer weiß ob das nach 2Monaten oder so noch du funktioniert hätte.
§ 439 IV BGB dürfte hier nicht greifen. Eine Nachlieferung wäre wohl nicht unverhältnismäßig und es gibt auch keine andere Art der Nacherfüllung, die der Verkäufer hier erbringen könnte. § 439 IV BGB schränkt das Wahlrecht des Käufers in der Art der Nacherfüllung ein, nicht den Nacherfüllungsanspruch an sich. Bei unterbleibender Nacherfüllung und Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Er kann also z.B. woanders eine Pommes bestellen und sich eventuelle Mehrkosten ersetzen lassen.