Junge nicht beschulbar mit 15 .. was ist beim zuhaus los?

5 Antworten

Ist das Jugendamt involviert mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe? Der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) muss informiert werden. Die vernetzen sich auch mit der Schule, um die flankierenden Maßnahmen besser zu sichern. Jetzt schert der Junge aus, weil er es kann. Ganz enge Grenzen müssen in solchen Fällen mit der Maßnahme, in die er ja scheinbar - erfolglos - eingebettet ist, Hand in Hand gehen. Ich habe während meiner Berufstätigkeit in dem Feld auch Erfolge sehen können. Nicht aufgeben! Viel Glück!

Wenn dich zuerst an die anderen Fachlehrer der Klasse und an die Lehrkraft, die du als Klassenlehrerin "beerbt" hast, damit sie dir von ihren Erfahrungen berichten.

1. Frage: Läuft es in den anderen Fächern genauso?
2. Frage: Wenn ja, wie gehen die Kollegen damit um?
3. Frage: Was gab es schon an Vorgeschichte? Kommunikation mit den Eltern / Psychologen?

=> Wende dich danach an den Beratungslehrer / Schulpsychologen eurer Schule. Wenn dir der Schulpsychologe nicht bekannt ist, kann der Beratungslehrer dir dessen Kontaktdaten geben.

=> Mach dir keinen Kopf. Wenn der Schüler tatsächlich so bekloppt ist, wie du es schilderst, liegt das nicht mehr in deinem Einflussbereich. Du bist weder Hermine Granger noch Superwomen.

LG und viel Erfolg!
MCX

Hallo istdown,

zu Info kannst du dir mal durchlesen (was dann für andere Bundesländer wohl ähnlich ist):

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html

Interessant ist hier der Satz:
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte
Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft.
Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht
neu festgelegt.

Und dieser Bedarf besteht hier wohl.

Ich nehme mal an, dass ein Verfahren zur Feststellung des sondrpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) bereits gelaufen ist und das Schulamt eine Entscheidung getroffen hat.

Zu deiner eigenen psychischen Gesundheit solltest du den Schulleiter veranlassen, das Problem dem Schulamt zu schildern und auf Entscheidung drängen. Der Schulleiter ist hier schließlich verantwortlich. Der musste ja auch das Gutachten für das Verfahren schreiben und unterschreiben.

Das ist ja gerade der Sinn eines AO-SF, dass festgestellt wird, dass eine Normalschule keine weitere Förderung leisten kann. Wenn dann Kurzbeschulung angeordnet ist, dann muss der Schulleiter eben erklären, dass diese pädagogische Maßnahme eben nicht greift und dass eine Änderung nötig ist.

Ich kenne den Schulleiter nicht, aber wenn der sich querstellen sollte bzw. die Augen vor dem Problem verschließt, bleibt dir nur der Weg, dich direkt an die Schulaufsicht zu wenden.

Prinzipiell ist es doch völlig, egal was mit dem Kind passiert, schließen Sie es so weit wie möglich aus dem Unterricht aus, sollte sich keine Besserung zeigen.

Solche Menschen ziehen andere nur grundlos mit hinunter, noch dazu wird aus dem Kind sowieso niemals ein fähiges Mitglied der Gesellschaft.

Warum sollte man sich also um jeden Menschen bemühen, unsere Gemeinschaft wäre so viel stärker aufgestellt, würde man der natürlichen Selektion ein wenig auf die Sprünge helfen.

161xx  22.05.2017, 00:49

Warum verbarrikadierst du dich nicht bei dir zuhause komplett ein, und baust dein eigenes deutsches Reich auf und verlässt bitte nie mehr dein Haus? Mit so einer Einstellung wär der Führer sicher stolz auf dich gewesen.

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h55597  22.05.2017, 14:52
@161xx

Nur weil meine eigene Meinung von Ihrer Weltsicht abschweift, muss ich gleich ein Nationalsozialist sein? Ganz schön engstirnig.

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Lehrer sind Lehrer und keine Psychotherapeuten oder Psychiater. Soviel Einsicht sollte auch bei heruntergeschrauber Erwartungshaltung die Schulbehörde haben.

Es geht obendrein nicht nur darum, einem komplett anders gestrickten Jungen ein wenig Lerninhalt zu vermitteln, sondern ganz vorrangig geht es auch darum, zu verhindern, daß den anderen Schülern das Lernen nicht künstlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Zusätzlich besteht auch noch ein berechtigtes persönliches Interesse daran, beruflich nicht durch Fremdentscheidungen künstlich zum Scheitern bestimmt zu werden.

Um Abhilfe zu schaffen (sofortige), macht es Sinn, sachlich mit genau durchdachten Argumenten an die Schulbehörde heranzutreten (was eigentlich die Aufgabe des Rektors wäre), und darauf zu bestehen, daß sofort eine akzeptable Entscheidung getroffen wird (also ohne monatelange vorherige Beratungen und Beobachtungen).

Jedoch muß auch die Beweislage stimmen, was manchmal schwierig sein kann, weil viele Lehrkräfte leider auch dazu neigen, im beruflichen Bereich der Zivilcourage komplett abzuschwören.