Jugendhilfe - Heimerziehung - Kosten der Unterkunft

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Hallo, leider kann ich nur hier für NRW sagen, dass beim Elternbeitrag für die Heimunterbringung nur das Einkommen der Eltern maßgebend bzw. danach berechnet wird. Wenn bei den Eltern nichts zu holen ist, dann bezahlt der jeweilige Kreis bzw. Stadt (Jugendamt) die Kosten für die Heimunterbringung. Das Kindergeld (falls die Eltern das Sorgerecht haben) muss auf jeden Fall an das Jugendamt gezahlt werden (egal ob von den Eltern per Überweisung oder das Jugendamt holt sich direkt das Kindergeld von der Kindergeldkasse. Das Kleidergeld beträgt in NRW monatlich 46,23,-Euro. Wird aber bei minderjährigen Kindern von der jeweiligen Einrichtung (z.B. Heim) verwaltet. Das Taschengeld richtet sich nach dem Alter des Kindes. Leider weiß ich nicht, ob es im Internet ein Auflistung für die jeweiligen Bundesländer gibt. Denke aber mal eher nicht. Dieses muss man sich in der wirtschaftlichen Abteilung beim Jugendamt erfragen. Wie es mit dem Essensgeld/Unterhalt in einer WG aussieht kann man bestimmt auch dort erfragen. Hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen. MFG.Schalke59

...ich kenn´diese Maßnahme nun unter dem Begriff der "Einzelfallhilfe".

Das heißt entsprechend eben auch, dass letzlich jede Unterbringung, jede Betreuungsform individuell verhandelt wird (weil jedes Kind, jeder Jugendliche unterschiedliche Bedürfnisse hat). Sicher gibt es da auch Regelsätze - aber das werden wiederum nur Richtwerte sein, vermute ich. Und nicht öffentlich "abrufbar", außerdem.

Noch dazu ist es Ländersache (oft wird sogar unterschiedlich berechnet innerhalb eines Radius von Stadt zum Kreis...).

In Baden-Würrtemberg

Kleidergeld: 41 Euro im Monat, bei erstmaliger heimunterkunft bekommt man einmalig 400 Euro.

Hygenegeld: 15 Euro im Monat.

Taschengeld: 12- 13Jahre= 38 Euro, 14-15 jahre = 42 Euro, 16-17 Jahre = 48 Euro, 18 jahre= 99.98 Euro.

Essensgeld gibts erst in Verselbstständigungsgruppen. Keine Ahnung wieviel.

Man muss für alles was man kauft kassenzettel abgeben, außer fürs ausgegebene Taschengeld