Bundeswehr Kasernenpflichtig bis 25 Jahre - Kostenlos?
Hallo
Ich bin zurzeit bei der Bundeswehr als SaZ angestellt.
Bin nun in der 4. Woche der Grundausbildung.
Nun ich suche im Internet immer nach den Kosten für die Unterkunft bzw informiere mich.
Mal steht im Internet man muss die Unterkunft bezahlen (Oftmals Beiträge von vor 4-5 Jahren) und mal steht bis 25 Jahren bekommt man die Unterkunft in der Kaserne kostenfrei (neue Regelung?) da man ja verpflichtet wäre hier zu bleiben. Bin selber 20
Was davon stimmt den nun?
2 Antworten
Bis zum 25. Lebensjahr zahlst Du grundsätzlich nichts für die Unterkunft. Ganz im Gegenteil. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Logie inkl. Verpflegung ;) (unabhängig vom Status FwDL oder SaZ)
Anders sieht es aus, wenn Du eine Freistellung von der Verpflichtung beantragst (zb weil Du verheiratet bist oder einen eigenen Hausstand neben der Kaserne hast), dem Antrag statt gegeben wird und Du dann trotzdem eine Bude in der Jaserbe gaben möchtest (eher unwahrscheinlich).
Tja, wenn Du etwas dafür zahlst, dann liegt bei Dir ein Fehler oder ein Sonderfall vor. Eher wahrscheinlich ist, dass Du die Abrechnung nicht lesen kannst. Lass es Dir von einem Rechnungsführer erklären.
Das wird vom Brutto abgezogen und versteuert. Das Geld würde dir zustehen, wärst du Heimschläfer. Also bezahlst du nämlich doch für die Bude.
Bei Unklarheiten hilft immer ein Blick ins Gesetz. Hier trifft das Bundesbesoldungsgesetz BBesG zu.
§69 (2): Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt.
"dienstlicher Anordnung verpflichtet" ist die sogenannnte Kasernenpflicht. D.h., du musst für die Unterkunft nichts direkt bezahlen.
Jetzt greift allerdings das EKStG (Einkommenssteuergesetz), nach dem Sachbezüge, wozu das kostenlose Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gehört, versteuert werden müssen.
Wie damit umzugehen ist, steht in §39 (2) BBesG: Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet.
Wie hoch dieser Betrag ist, steht in Anlage V des BBesG: Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1– Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 124,50 Euro
Das bedeutet im Klartext: Du musst zwar nichts für die Unterkunft bezahlen, es werden dir bei der Berechnung der Lohn-/Einkommensteuer aber rechnerisch 124,50 aufs Brutto draufgeschlagen und davon dann die EKSt berechnet. Das bedeutet, dass du bei einem Steuersatz von etwa 16% für die kostenlose Unterkunft rund 19,90 mehr Einkommensteuer bezahlen musst, als wenn du keine Gemeinschaftsunterkunft hättest.
Die Bude kostet trotzdem was. Das steht dann nochmal auf einem anderen Blatt.