Kaserne oder eigene Wohnung?

4 Antworten

Wenn Du nach Grundausbildung und Fachlehrgängen in Deiner ATN Dienst tust, kann Dir erlaubt sein, außerhalb der Kaserne zu schlafen, sog. Heimschläfer. Dazu musst Du allerdings nachweisen, dass Du einen eigneen Hausstand hast.

Ich musste seinerzeit sogar ein Inventarverzeichnis vorlegen, irgendwie schien mir niemand zu lauben, dass ich wohne ;-)

Dadurch darf auch Dein Dienst nicht beeinträchtigt werden. Ich weiß von einem Kollegen, der in dere Nähe von Itzehoe wohnte und täglich nach Neumünster fahren musste. Weil er sehr häufig zu spät kam, wurde sein Heimschläfer-Status ausgesetzt, d.h. er musste ein halbes Jahr auf meiner Stube schlafen, zusätzlich musste er in der gesamten Zeit morgens als UvD-Gehilfe die Zeit vom Wecken bis zum Antreten beaufsichtigen.

Achja, bei Auslandseinsätzen gibt es keine Heimschläfer ;-)

MaikJa 
Fragesteller
 17.03.2014, 03:51

habe Kind und Frau aber nicht verheiratet ändert das was an der Situation?

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BuddyOverstreet  17.03.2014, 03:54
@MaikJa

Das kann sich positiv auswirken.

Rechtlich gesehen hast Du ohne Antrag aber nur "Ausgang bis zum Wecken". Dein Verpflegungsgeld wirst Du dabei weiter zahlen müssen..

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Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und auf Lehrgängen ist man zum Leben in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Es ist aber möglich, sich da eine Ausnahme genehmigen und die eigene Wohnung anerkennen zu lassen.

Eine anerkannte Wohnung bringt Vorteile bei Kommandierungen und Versetzungen (Stichwort: Trennungsgeld).

Nach Dienstschluss natürlich meinte ich.