Jugendhaft zu hart für Minderjährige?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Nachbarschaft bei uns wohnt jemand der Justizbeamter in einem Jugendgefängnis ist. Er er erzählte einmal, dass er bei Beginn seiner Ausbildung zum Justizbeamten im Jugendbereich mit der naiven Einstellung dort angefangen habe, dass er es mit Schwarzfahrern, Ladendieben vielleicht Kleinkriminellen Drogenhändlern etc. zu tun haben würde.
Er sagte innerhalb eines Tages war er eines Besseren belehrt worden - junge Intensivtäter mit schwersten Straftaten und Verbrechen wie Mord, Totschlag, Erpressung und Freiheitsberaubung, Sexuelle Übergriffe, Nötigung, Vergewaltigung von Tätern schon im Alter von 14 und 15 Jahren!

Er sagte auch, dass diese Jugendlichen alle schon vorher mehrfach vor dem Jugendgericht mit allen möglichen Maßnahmen ermahnt, mit Bewährung und Sozialstunden immer wieder verurteilt wurden.

Wer also eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahre Jugendfreiheitsstrafe bekommen hat hat zum einen schon eine lange kriminelle Karriere hinter sich und zum zweiten mit Sicherheit nicht nur Bonbons im Aldi geklaut, sondern ein sehr schweres Verbrechen begangen, welches nach Erwachsenenstrafrecht vermutlich nicht unter 10 Jahren Haft nach sich gezogen hätte!

Und dann die Jammerei, dass die persönlichen Freiheiten im Knast eingeschränkt seien... ja meinen die Typen denn, sie wären im Club Robinson - mit Poolparty und Freizeitanimateur? Sie haben mehr als einmal Scheiße gebaut, ihnen sind viele goldene Brücken gebaut und 100 Chancen gegeben worden - einmal ist Schluss und dann müssen sie halt mit dem Leben im Knast in Deutschland zurecht kommen. - Wenn sie diesen Standard nicht mögen können sie ja mal schauen, wie die Gefängnisstandards in anderen Ländern sind. Denn im Verhältnis zu denen haben unsere Gefängnisinsassen in Deutschland wirklich noch das Hotel Adlon gebucht!

podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 19:27

Das glaube ich persönlich nicht, mit dem Intensivtäter. Auch ein Ersttäter würde für Mord, sofort mehrere Jahre in Haft kommen. Für Mord wären 5,5 Jahre Jugendhaft sogar noch eher an der unteren Grenze.

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podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 23:15
@NaIchHalt09

dann bräuchten wir aber schon einen Bewährungswiderruf, um auf mehr als 5 Jahre zu kommen, wenn es kein Verbrechen ist, das mehr als 10 Jahre Haft oder lebenslange Haft vorsieht.

Weil ansonsten ist laut JGG die Höchststrafe 5 Jahre bei Taten die mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.

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NaIchHalt09  18.08.2023, 23:16
@podti99

Ist bei Intensivtätern kein Problem.

Was regst du dich eigentlich so sehr über das Thema auf?

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podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 23:18
@NaIchHalt09

Weil mir diese Zeit für einen damals 15 jährigen schon sehr lange vorkommt, 5,5 Jahre sind schon eine sehr lange Zeit im Vergleich zum jungen Lebensalter

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NaIchHalt09  18.08.2023, 23:19
@podti99

Jammer nicht rum, wenn unsere Weichspülerjustiz Jugendliche so lange verknackt haben sie es mehr als verdient.

Kurz: sie sind selber daran schuld.

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Für diese fünf Jahre, hat er schon was angestellt, was weit jenseits von mal eben kann passieren geschehen ist!

Natürlich ist Haft für jeden zu hart.

Lebenszeit ist Lebenszeit, egal ob man 15 ist oder 85.

Freiheitsstrafen sollten und dürfen nur das letzte Mittel sein. Es kostet extremst viel Geld dem Staat, bringt oft weder den Insassen, noch Opfern wirklich etwas.

Ersatzfreiheitsstrafen sollten komplett unterbunden werden, die Säumigen Bürger schlicht zu Arbeit für die Gesellschaft herangezogen werden.

podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 18:50

bei mehr als 5 Jahren Jugendhaft, muss bei der begangenen Straftat - nach Erwachsenenstrafrecht - mehr als 10 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

10 Jahre ist bereits das absolute Höchstmaß im Jugendstrafrecht.

Da bewegen wir uns eigentlich nur im Bereich eines Tötungsdeliktes oder einem schweren Verbrechen mit Todesfolge ..

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StRiW  18.08.2023, 19:01
@podti99

Machen diese 5 Jahre und 6 Monate jemanden wieder lebendig?

Kann der Jugendliche in diesen 5 Jahren und 6 Monaten, hochwertige Arbeiten ableisten, die ihn befähigen erhebliche Schadensersatzansprüche auszugleichen?

Kann dieser Jugendliche innerhalb der 5 Jahre und 6 Monate eine gefestigtes Privat und Arbeitsleben aufbauen, das ihm ermöglicht, Schadensersatzansprüche abzugelten?

Ist der Jugendliche fern von, schlechten Einflüssen, ist er unter Leistungsträgern der Gesellschaft oder eher in einem Behältnis für Schlimm und Schimmer?

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Dann hat er auch echt was verbrochen. Jugendstrafrecht ist auf (nachträgliche) Erziehung ausgelegt.

podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 18:48

Klar, er ist auch in Jugendhaft, schulpflichtig

Aber was kann er denn verbrochen haben, um mit 15 Jahren zu so einer Strafe verurteilt zu werden ?

Ein Erwachsener würde für dieses Delikt, vermutlich länger als 10 Jahre sitzen .. Jugendstrafrecht ist so viel milder .

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Nein da war nichts hart dran.

Er durfte ja sogar noch Schule machen und was lernen.

Leider wird man in Deutschen Gefängnissen nicht zu harter Arbeit herran gezogen, das wäre hart.

podti99 
Fragesteller
 18.08.2023, 18:48

Klar, er ist auch in Jugendhaft, schulpflichtig

Aber was kann er denn verbrochen haben, um mit 15 Jahren zu so einer Strafe verurteilt zu werden ?

Ein Erwachsener würde für dieses Delikt, vermutlich länger als 10 Jahre sitzen .. Jugendstrafrecht ist so viel milder .

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