Jugendarbeitschutz Untersuchung?

2 Antworten

Hi ,

du bist noch 17 und somit ist diese Untersuchung fällig.

Es zählt das Alter bei Vertragsabschluss.

Die letzte Untersuchung war 2023 und nun ist 2025, somit steht dir eine weitere Untersuchung zu.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lunahrm74 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 17:30

Aber ich habe die Ausbildung ja noch nicht begonnen und bin deswegen ja eigentlich noch nicht in einem richtigen Beschäftigungsverhältnis

Außer halt vertraglich

Carolin1409  17.01.2025, 17:34
@Lunahrm74

Aber man muss die Bescheinigung das man bei der Untersuchung war beim Vertragsunterschrift vorlegen

Zur Wiederholung der Untersuchungen kann ich nichts sagen.

Lediglich zum Jugendarbeitsarbeitsschutz: der gilt, solange du nicht volljährig bist. Selbst, wenn du morgen Geburtstag hättest, wäre die Firma dieser gesetzlichen Regelung unterworfen.


Lunahrm74 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 17:30

Aber ich habe die Ausbildung ja noch nicht begonnen und bin deswegen ja eigentlich noch nicht in einem richtigen Beschäftigungsverhältnis

Außer halt vertraglich

MaMaStef  17.01.2025, 18:40
@Lunahrm74

Das Gesetz gilt bis du 18 bist. Es wird kein Unterschied gemacht, ob du morgen oder in einem Jahr volljährig wirst. Im Moment bist du <18, also sind alle Schritte entspricht zu gehen.