Jobcenter verlangt unterlagen?
Halloalle zusammen,
Ich habe da mal eine Frage,
unzwar habe ich Bürgergeld beantragt ,lebe mit meiner partnerin zusammen alles schön und gut. Nur sie ist leider noch aktuell verheiratet aber lebt seit 2 Jahren in Scheidung. Nun möchte das Amt mit der angeblichen Begründung zwecks meinem Antrag wie viel mir Anspruch zusteht die eheurkunde von meiner Lebenspartnerin haben und den aktuellen Scheidungs Stand? Aber wieso?
Was wir uns beide fragen ist,
Was hat die ehe/Scheidung mit meinem Antrag zutun?
könnte mich bitte einer netterweise aufklären?
2 Antworten
Durch die Noch-Ehe ist sie ihrem Ehemann gegenüber ggf. unterhaltspflichtig.
Wie lange lebt Ihr beiden bereits zusammen?
Ich habe letztes Jahr beantragt und alle Unterlagen von mir und meiner partnerin eingereicht wie eheurkunde und aktueller Scheidung stand, nun wollen sie wieder diese Unterlagen aber wieso? Einmal reicht doch, weil wir ja dann verpflichtet sind die Unterlagen ein zureichen wenn die Scheidung durch is. Ich hatte hin geschrieben das es sich nichts verändert hat zwecks der Scheidung Dennoch verlangen sie die eheurkunde sonst würde mir kein Geld zustehen. Was hat die eheurkunde mit meinem Geld zutun. Ich habe ja das beantragt und nicht meine Lebenspartnerin.
Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft = durch Deinen Antrag bekommt die Partnerin automatisch auch Bürgergeld. Da will das Jobcenter schon die genaue Verhältnisse der Partnerin kennen.
Unterlagen einfach noch mal einreichen. Vielleicht wurden sie verbummelt.
Haben wir nun getan .
Ok danke , aber meine Partnerin hat das Recht den Namen des noch ehemanns weg zu streichen wegen Datenschutz oder?
Nein, darf sie nicht, da, wie schon oben geschrieben, Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen.
muss sie sogar, aber das Amt sagt sie muss. Also muss sie ggf. klagen.
Nein, darf sie nicht, da, wie schon oben geschrieben, Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen.
aber sie darf es auch nicht da der neue ehemann keinerlei beziehung hat und dessen personenbezogenen daten gar nicht weiter gegeben werden dürfen. Die ganzen regularien wiedersprechen eh der DSVGO, auch kontoauszüge muss man massiv schwärzen (alle personenbezogenen Daten).
Bei Kontoauszügen z.B. sämtliche IBAN, Namen und überweisungszwecke welche personenbezogenen Daten enthalten. Weitergegeben werden kann Datum und Betrag.
Der Ehemann hat sehr wohl eine Beziehung zur Ehefrau. Und diese bildet hier eine Bedarfsgemeinschaft. Und deshalb muss auch das Einkommen der Ehefrau geprüft werden inclusive. Unterhaltsanspruch.
es geht um den neuen Ehemann der ex Ehefrau. Um dessen daten geht es, und die dürfen laut DSVGO nur mit Einverständnis übermittelt werden. Es gibt ziemlich viele Fälle bei denen die Vorgaben des Jobcenters mit diversen Gesetzen kollidieren. Problem dürfte sein dass das Jobcenter drauf besteht und man sonst eben klagen muss.
stelle es mir z.B. schwierig vor wenn das Jobcenter kontoauszüge sehen will und man praktisch alles wichtige schwärzt mit Verweis auf die DSVGO. Aber rechtlich korrekt wäre es dennoch.
Nein, es geht in der Frage um die Daten des Ehemanns der Partnerin, mit der die Fragestellerin zusammenlebt und eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Von einem neuen Partner ist nirgendwo die Rede.
ok, sorry. anders rum, aber trotzdem richtig. Die Daten von Ex Partner der nicht in der BG wohnt geht das Jobcenter nichts an, daher wäre diese auf der Heiratsurkunde und den sonstigen Dokumenten zu schwärzen. Eine Weitergabe ist nur mit dessen zustimmen möglich.
Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet nach mehr als 1 Jahr Zusammenleben, wird ihr Einkommen herangezogen und ggf. Unterhaltsansprüche gegen ihren Ex ebenfalls. Von daher ist das eine berechtigte Frage des Jobcenters.
Seit knapp 2 Jahren.
Aber ihr gehalt ist so angepasst das sie nichts zahlen muss. Das weiß das Amt aber bereits schon . Ich bekomme ja seit letztem jahr schon Geld.weil ich über das Amt eine Weiterbildung /ausbildung mache.