Jobcenter und argentur für Arbeit?

5 Antworten

Da es eine Erstausstattung nur vom Jobcenter geben kann, ist eine Rückforderung auch nur vom Jobcenter möglich und das dann nur, wenn diese zu Unrecht bezogen wurde bzw. nur als zinsloses Darlehen erbracht wurde.

(Zurück)Fordern kann man grundsätzlich alles. Ob begründet oder unbegründet bzw. ob erfolgreich oder ob nicht, ist eine andere Frage.

Worum geht es denn konkret?

Arbeitsagentur fordert das bestimmt nicht zurück, weil ALG1 eine Versicherungsleistung ist. Die bekommt man auch, wenn man Millionen auf dem Konto hat.

Jobcenter fordert evtl. zu Unrecht erhaltene Leistungen zurück.

mondfaenger  09.11.2020, 11:37

Es geht hier nicht um ALG 1, sondern um das Erstausstattungsgeld.

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XObelixxxx  09.11.2020, 11:39
@mondfaenger

Ist mir klar, sie fragt ob Arbeitsagentur das zurückfordert, von Arbeitsagentur gibt es aber kein Erstaustattungsgeld, sondern ALG1.

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Nur wenn Du den Erstausstattungzuschuss als zinsfreies Dahrlehn erhalten hast. Ansonsten nicht! Steht allerdings im Bescheid vom Amt!

Wenn sich herausstellt, dass es zu Unrecht bezahlt wurde, dann ja.