Jobcenter Miete 2 Personen Alleinerziehend In Berlin?

2 Antworten

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Die korrekte Antwort hast du vom zuständigen Jobcenter ja schon bekommen,es ist zwar richtig das die bisherige Wohnung bzw.die Wohnkosten nach dem Auszug des Mitbewohners für in der Regel 6 weitere Monate voll übernommen würden,aber du würdest dann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen !

Du müsstest dir dann entweder in dieser Zeit eine angemessene Wohnung suchen oder dann müsstest du die Differenz von angemessenen zu unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) selber zuzahlen.

In diesem Fall würde das Jobcenter dann die derzeitige Höchstgrenze annehmen,also das was sie max. zahlen würden und du müsstest dann die Differenz selber zuzahlen.

Wenn du aber jetzt aus der bisherigen Wohnung ausziehen möchtest bekomst du ja schon die Höchstgrenze genannt und danach musst du dich richten wenn du Kosten für Umzug / zinsloses Darlehen für die Kaution usw.in Anspruch nehmen möchtest.

Bist du nicht darauf angewiesen steht dir dennoch keiner im Wege,denn es darf dir der Umzug nicht verboten werden,aber dann bekommst du halt nur deine derzeitige KDU - weiter gezahlt und nicht die Höchstgrenze,weil du nicht das machst was das Jobcenter gerne von dir hätte,nämlich eine Wohnung suchen die angemessen ist.

Dagegen wirst du auch nichts machen können,solange in der neuen Wohnung dann kein anderes Jobcenter für euch zuständig wäre und da dann eine höhere Angemessenheit gelten würde.

isomatte  05.05.2016, 04:25

Danke dir für deinen Stern !

Warum kannst du denn nicht einfach in der jetzigen Wohnung bleiben. Das JobCenter müsste in den nächsten 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft tragen. 

Wenn dann VERLANGT wird, dass du die Kosten senkst, kannst du darauf verweisen, dass du bereit bist umzuziehen, wenn das JobCenter ALLE Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug trägt.

Dann wird das sehr schnell unwirtschaftlich.