Jobcenter Miete 2 Personen Alleinerziehend In Berlin?
Hey ihr lieben, ich habe eine Frage wir wohnen derzeit zu 3 in einer Wohngemeinschaft mein Kind ich und ein WG Mitbewohner. So Dieser zieht zum 31.7.16 aus. Derzeit zahle ich mit meinem Kind zusammen 467 Euro Miete Ich habe mich innerhalb der Genossenschaft Um ein neues Wohnungsangebot gekümmert welches so aussieht:
Kaltmiete: 408,66 Betriebskosten: 108,98 Heizkosten: 54,59
Warmmiete: 572,13
Laut Jobcenter darf die Kaltmiete! allerdings nicht sein als: 437,40 + 103,80 Für Heizung liegen welches zusammen bei 541,60 Euro liegen würde.
So das Jobcenter lehnte die Miete ab und sagte ich dürfte aufgrund des Gesetzztes der Freien Wohnungswahl die Wohnung mieten allerdings würde das Jobcenter DANN! nur 467 Euro warmmiete zahlen. nichtmal die 541,60 Euro. Was kann man da nun machen? Ich würde die Differenz , da ich aufstocker bin i.hv 31 Euro selbst bezahlen dies sollte kein problem darstellen. Das jobcenter müsste bei dieser Wohnung keine Umzugskosten sowie Kautionskosten zahlen.
Habt ihr ideen? Das Jobcenter würde sogar diese Wohnung 6 Monate lang weiterbezahlen da ja der WG Mitbewohner auszieht mit 701,48 Euro warum dann nichtmal die Zusicherung für 541 Euro?
mfg
Beitrag editieren
2 Antworten
Die korrekte Antwort hast du vom zuständigen Jobcenter ja schon bekommen,es ist zwar richtig das die bisherige Wohnung bzw.die Wohnkosten nach dem Auszug des Mitbewohners für in der Regel 6 weitere Monate voll übernommen würden,aber du würdest dann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen !
Du müsstest dir dann entweder in dieser Zeit eine angemessene Wohnung suchen oder dann müsstest du die Differenz von angemessenen zu unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) selber zuzahlen.
In diesem Fall würde das Jobcenter dann die derzeitige Höchstgrenze annehmen,also das was sie max. zahlen würden und du müsstest dann die Differenz selber zuzahlen.
Wenn du aber jetzt aus der bisherigen Wohnung ausziehen möchtest bekomst du ja schon die Höchstgrenze genannt und danach musst du dich richten wenn du Kosten für Umzug / zinsloses Darlehen für die Kaution usw.in Anspruch nehmen möchtest.
Bist du nicht darauf angewiesen steht dir dennoch keiner im Wege,denn es darf dir der Umzug nicht verboten werden,aber dann bekommst du halt nur deine derzeitige KDU - weiter gezahlt und nicht die Höchstgrenze,weil du nicht das machst was das Jobcenter gerne von dir hätte,nämlich eine Wohnung suchen die angemessen ist.
Dagegen wirst du auch nichts machen können,solange in der neuen Wohnung dann kein anderes Jobcenter für euch zuständig wäre und da dann eine höhere Angemessenheit gelten würde.
Danke dir für deinen Stern !
Warum kannst du denn nicht einfach in der jetzigen Wohnung bleiben. Das JobCenter müsste in den nächsten 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft tragen.
Wenn dann VERLANGT wird, dass du die Kosten senkst, kannst du darauf verweisen, dass du bereit bist umzuziehen, wenn das JobCenter ALLE Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug trägt.
Dann wird das sehr schnell unwirtschaftlich.