Job nicht?

1 Antwort

Hallo Samiraaaa888!

Die Angabe einer Gehaltsvorstellung in der Ausbildung ist ungewöhnlich, aber durchaus legitim.

Ich vermute mal dass sich die Vergütung von 600€ aus das erste Ausbildungsjahr bezieht?

Das Berufsbildungsgesetz sieht seit 2020 eine Mindestvergütung für Azubis vor. Diese beträgt für den Ausbildungsstart 2025 mindestens 682€. Dein Vorschlag von 750€ liegt damit nur geringfügig über dieser Grenze und ist damit absolut realistisch. Viele Betriebe gewähren ihren Azubis bereits über 1000€ im ersten Ausbildungsjahr.

Ich betruue auf Arbeit auch unsere Auszubildenden. Wir gewähren sowohl den METRO als auch den FiF 1070€ im ersten Lehrjahr und unterstützen mit günstigen Wohnungen. Damit ist grundsätzlich die Versorgung sicher gestellt und auch realistisch, dass die Azubis über die Runden kommen und nicht wegen Geldnot die Aisbildung abbrechen.

Darf ich fragen um welchen Ausbildungsberuf es sich handelt?


Samiraaaa888 
Beitragsersteller
 30.01.2025, 00:17

Ja als koch was ich komisch finde den ich habe aufgerundet auf 600 € sind 580€ die ich verdienen soll unglaublich

Hookah06  30.01.2025, 14:34
@Samiraaaa888

Oftmals sind kleineren Betrieben viele Rechtliche Hintergründe nicht abschließend bekannt. Daher kann genau soetwas passieren.

Am besten schaust du dich nochmal um, vielleicht findest du einen anderen geeigneten Ausbildungsplatz. Ich wünsche dir viel Erfolg und Spaß!