Jäger verbietet Spaziergang?

4 Antworten

Er hat dann noch hinterher geschrien, das ich noch gerade strafbar mache.
Hat er Recht?

Ja, das nennt sich Behinderung der Jagd.

Ob das angemessen war, dass er so reagiert hat, das kann ich so von außen in dem konkreten Fall nicht sagen. Ggf. hättest Du ja mal nett mit ihm reden können und es Dir erklären lassen, warum das in dem speziellen Fall für ihn ein Problem ist, wenn Du da jetzt mit dem Hund spazieren gehst.

So ohne entsprechende Details zu kennen kann man die Sache jetzt nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Wenn es ein Jagdgebiet ist, dann muss das ganz anders gekennzeichnet sein, z.B. durch Polizei (s. hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/jagen-in-deutschland-was-ist-erlaubt)

Ansonsten:

Auf Menschen schießen darf ein Jäger nie (https://www.jagderleben.de/news/jagdunfall-jaeger-schiesst-spaziergaenger-712565#comment-425)

Auf Hunde, je nach Bundelsand unterschiedliche Regelungen, meist aber nur wenn der Hund Wild nachrrent und dies gefährdet (https://www.mera-petfood.com/de/hund/ratgeber/jaeger/)

Waldmensch70  27.07.2021, 11:04
Wenn es ein Jagdgebiet ist, dann muss das ganz anders gekennzeichnet sein, z.B. durch Polizei

Falsch. Praktisch jedes Feld, jede Wiese, jeder Wald ist Jagdgebiet. Und da wird tagtäglich rund um die Uhr die Jagd ausgeübt. Es gibt da keine "Kennzeichnungspflicht". Das ist so pauschal einfach nicht richtig, was Du hier schreibst.

Auf Menschen schießen darf ein Jäger nie (sowie der Rest der Antwort)

Nein, ehrlich? Da gibt es keine Ausnahme, dass ein Jäger (anders als jeder andere Bürger) auf Menschen schiessen darf? :-)

OK, Ironie beiseite: Das ist doch wohl logisch.

Aber was willst Du uns damit und mit dem Rest Deiner Antwort jetzt sagen? Was hat das mit der Frage des Fragestellers zu tun?

Was daran beantwortet ihm, ob er als Fußgänger sich ggf. strafbar macht, wenn er in dem Fall gegen die Anweisung des Jägers handelt?

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Nein, das darf der Jäger nicht, denn er übt dort auch nur seine Freizeitbeschäftigung aus wie du. Das Hobby Jagd ist kein höherwertiges Rechtsgut als das Spazierengehen. Du könntest eine Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater
William1307  24.07.2021, 22:03

Warum muss man eigentlich immer auf Konfrontation gehen ? Man könnte auch einfach mal nachgeben und umdrehen. Die Jäger haben es sowieso schon nicht mehr leicht mit den Menschenmassen die in jedem Wald rumrennen. Muss man wirklich in der Dämmerung noch mit dem Hund in den Wald latschen ?

Ich bin auf dem Land aufgewachsen - der Jäger war der Nachbar. Und es war ungeschriebenes Gesetz dass man ab einer bestimmten Uhrzeit eben nicht mehr im Wald unterwegs war. Weder mit dem Hund noch zu Pferd oder sonstwas. Nicht nur wegen der Jäger sondern auch wegen der Wildtiere die in der Dämmerung herauskommen und fressen. Die brauchen auch mal Ruhe. Tagsüber trauen die sich ja sowieso schon nicht mehr raus.

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Luftkutscher  24.07.2021, 23:09
@William1307

Stimmt, der Jagdpächter meines Waldes weiß, dass ich tagsüber im Beruf eingespannt bin und deshalb immer abends forstwirtschaftlich tätig werde. Das passt ihm zwar nicht, aber Ober sticht nunmal Unter :-)

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Wenn er Jagdpächter ist, darf er dir den Zutritt zu seinem Revier versagen, wenn dort gejagt wird. Dazu reicht es aber nicht, dir das zu sagen. Was macht der nächste Spaziergänger, wenn der Jäger im Wald verschwunden ist?

Notwendig ist eine auffällige Beschilderung.

Hugelteig 
Fragesteller
 24.07.2021, 20:05

Ne da war keine da

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Luftkutscher  24.07.2021, 20:48

Unsinn! Verlinke doch mal die angebliche Rechtsgrundlage! Nur bei größeren Gesellschaftsjagden könnte ein Jagdbogen vorübergehend gesperrt werden.

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wiki01  24.07.2021, 22:08
@Luftkutscher

Zitat: "§ 4 (Fn 4)

Sperren von Waldflächen

(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.

(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.

(3) Ohne daß die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 vorliegen, kann die Genehmigung widerruflich erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Sperren unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vertretbar ist.

(4) Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben wird.

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Luftkutscher  24.07.2021, 23:07
@wiki01

Stimmt, der Waldbesitzer darf das, aber nicht der Jagdpächter.

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William1307  24.07.2021, 22:05

Theoretisch ja. Aber praktisch ist das kaum durchführbar. Du kannst nicht an jeden Trampelpfad der in den Wald führt ein Schild aufstellen.

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