Ist 'Wegrennen' strafbar?

9 Antworten

Nur wenn du als Verkehrsteilnehmer ein Auto beschädigt hast.

Das nennt man dann gemeinhin Fahrerflucht. In allen anderen Fällen ist davonlaufen nicht strafbewährt. Selbst der Ausbruch aus dem Gefängnis (sofern du nichts beschädigst oder jemanden bedrohst) ist in Deutschland nicht strafbewährt.


kevin1905  30.08.2017, 13:38

Gilt nicht nur für beschädigte Autos, auch Menschen, Tiere, Straßenschilder, etc.

kilometerspritz 
Fragesteller
 30.08.2017, 18:20

ist schon klar, kevin... danke immofachwirt, das mir dem knastausbruch hab ich auch schon mal gehört. das bestätigt meine Gedanken


Was immer man auch denkt, sich herausnehmen zu dürfen, das Gesetz sieht das anders und hat folgende Tatbestandsnummern für sowas:


136000 Sie befolgten als Fußgänger nicht das Haltgebot des Polizei­beamten: 5€
136006 Sie befolgten als Fußgänger nicht das Zeichen des Polizei­beamten: 5€
136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizei­beamten: 20€

Dazu kommen dann natürlich noch die 5€ für die rote Ampel..

vierfarbeimer  30.08.2017, 12:11

Genial daneben!

Lestigter  30.08.2017, 12:17
@vierfarbeimer

Na dann lügt der Bussgeldkatalog.

Aber behaupten kann man ja viel, solange man es nicht beweisen kann und muss.

Wahrscheinlich muss man auch als Autofahrer den Anhaltezeichen der Polizei nicht Folge leisten und darf einfach weiterfahren..

Für manche gilt wohl einfach "..ich mach mir die Welt, widiwidiwie sie mir gefällt.."

AalFred2  30.08.2017, 13:01
@Lestigter

Es geht da um Verstösse gegen die StVO. Ein "Halt, stehenbleiben" fällt nicht unter die StVO.

Ahnunglos  30.08.2017, 14:19
@Lestigter

Wenn es vorher keinen einzigen Grund gegeben hätte den Betroffenen anzuhalten, also keine vorausgegangene Ordnungswidrigkeit, dann hättest du recht.

Da es bei der Aufforderung stehen zu bleiben, nach einer Ordnungswidrigkeit, aber darum geht die Daten des Betroffenen zu erheben, erfolgt das anhalten aufgrund der StPO und nicht der StVO. Und da der Betroffene zu seiner eigenen Überführung nicht beitragen muss, darf er auch - ohne weitere Strafe - weglaufen.

Wenn nun aber ein Beamter den Verkehr regelt und nun einen Fußgänger auffordert stehen zu bleiben, dieser der Aufforderung aber nicht nachkommt, dann greifen auch die von dir oben genannten Tatbestände.


Der Bußgeldkatalog lügt nicht, man muss nur wissen wie er anzuwenden ist. Ein flüchtiger Straftäter im Auto bekommt auch keinen extra Strafzettel weil er trotz Anhaltezeichen nicht rechts ranfährt.

Lestigter  30.08.2017, 16:42
@Ahnunglos

Einer, der sich nach dem anhalten im Auto einschließt, bekommt eine wegen Widerstands mit - ist das was anderes?

Aber schön, dass man denken kann es dürfe immer nur ein Gesetz gebrochen werden und nicht mehrere, also "in Tateinhaeit " gibts nicht mehr...

Ahnunglos  30.08.2017, 22:22
@Lestigter

Sich im Auto einschließen stellt auch keinen Widerstand im Sinne der Norm dar. 

Natürlich kannst du gegen mehrere Gesetze verstoßen. Es macht aber einen Unterschied ob ich blos weglaufe damit ich an meiner eigenen überführung nicht mitwirke, oder ob ich auf meiner Flucht bzw. um diese zu ermöglichen noch weitere Straftaten begehe.

Lestigter  30.08.2017, 22:30
@Ahnunglos

Wers glaubt, der solls glauben..

Wenn schon einer Regeln aufstellt was die "Norm" bei Widerstand ist...

Wenn du ihnen entkommst, dann nicht :)

vierfarbeimer  30.08.2017, 12:12

Erst wenn er ihn kriegt und auf die Fresse bekommt, hat er die Strafe auf dem Fuße.

kilometerspritz 
Fragesteller
 30.08.2017, 18:24

was meinst du mit 'auf die fresse bekommen'? ich denke mal nicht das ein polizist gewalttätig wird.

Silentbreath  10.03.2021, 17:40

Beste Antwort haha

Ja widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das blose Wegrennen nicht. Erst wenn du tatsächlich festgehalten worden wärst.

Der Gesetzgeber macht es an mehreren Stellen deutlich, dass sich niemand selber überführen bzw. dabei mithelfen muss. Siehe zum Beispiel § 55 StPO


AssassineConno2  30.08.2017, 15:27

Gibts nix weiter zu sagen 👌🏻