Ist man ein Bastard wenn ...?

2 Antworten

Ganz überwiegend wird auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt. Das liegt schon deshalb nahe, weil der Zeitpunkt der Zeugung ja oft gar nicht exakt bekannt ist.

Eine voreheliche Zeugung galt je nach zeitlichen und örtlichen Gepflogenheiten ggf. als ehrenrührig, das daraus entstandene Kind aber in der Regel als eheliches Kind.

Als "Bastard" wurde in der Regel ohnehin nur ein uneheliches Kind eines Adeligen bezeichnet, wenn dieser das Kind als seines anerkannt hatte.

sogar bei nachträglicher Hochzeit gilt das gemeinsame Kind als ehelich.