Ist klassische Musik wie Beethoven oder Mozart Freeware oder hat es noch Copyright?

4 Antworten

In Deutschland gilt das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html). Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 Dauer des Urheberrechts - Allgemeines).

"Klassische Musik" ist eine musikalische Gattung, die auch jetzt noch komponiert wird. Zu einem großem Teil ist für die Komposition das Urheberrecht erloschen, z. B. bei Mozart und Beethoven.

Musik auf Tonträgern ist in der Regel in Bezug auf diese Einspielung urheberrechtlich geschützt. An dem Geld verdienen die in der Musikbranche Tätigen, also z. B. das verkaufende Geschäft, die produzierende Plattenfirma und die beteiligten Künstler(innen).

Die Rechte liegen bei den Orchestern, die die Musik auf CD oder anderen Datenträger bringen.

Notenabschriften nicht mehr, aber Eingespielte Musikstücke - je nach dem!

Nusss 
Fragesteller
 11.09.2007, 21:07

ah klar. hätte ich auch selbst draufkommen können. Danke!

Indy72  11.09.2007, 21:14
@Nusss

Keine Ursache!

Die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers sind richtig. Gesetzt aber den Fall, die Wr. Philharmoniker nehmen 'Don Giovanni' neu auf. Diese Aufnahme hat aber keine 70 Jahre mehr Schutz. Soviel ich weiß, reduziert sich es auf die Hälfte, also 35 Jahre. Oder liege ich hier falsch?