Ist Hausverbot im All you can eat Restaurant hierfür gerechtfertigt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ist rechtens sofern noch nicht bezahlt wurde, da das Hausrecht gilt.

Wenn bezahlt wurde muss auch eine Leistung erfolgen. Inwiefern man bei allyoucaneat einen Schlussstrich ziehen kann (und ab wann) weiß ich tatsächlich nicht könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das möglich sein kann, wenn überdurchschnittlich viel gegessen wird.

Umgekehrt können Restaurantbesitzer auch noch mehr Geld verlangen, wenn beim allyoucaneat volle oder nicht leer gegessene Teller zurück gehen. Wieso also auch nicht anders herum?

verreisterNutzer  22.02.2022, 01:19

Man kann kein Schlussstrich ziehen .. heißt ja nicht umsonst ,,all you can eat,,

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verreisterNutzer  02.03.2022, 08:29
@blacksheepkills

Nein eben nicht .. man kann nach dem Besuch ein Hausverbot geben oder den Gast rausschmeißen.. aber dann muss man das Geld erstatten..

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blacksheepkills  02.03.2022, 14:09
@verreisterNutzer
Nein eben nicht 

Eben doch... du sagst es selbst:

man kann nach dem Besuch ein Hausverbot geben oder den Gast rausschmeißen

Und auch ohne Erstattung ist ein Rauswurf möglich. Auf das Szenario kommt es an...

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verreisterNutzer  02.03.2022, 14:12
@blacksheepkills

Ja .. wenn der Gast Randale macht und sich mit jemand prügelt .. ist ja was anderes .. aber das ist ja dann ein Extremfall ..

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blacksheepkills  02.03.2022, 14:13
@verreisterNutzer

Nee, wir können da schon beim Thema bleiben: beim Essen!

Wenn der Gast zB Essen für nach Hause mitnehmen will, wäre zB auch ein Grund.

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Die Betreiber hätten ihm auch Hausverbot geben können, wenn er gar nichts gegessen hätte.

Es ist ihr Restaurant, sie bestimmen, wer Gast sein darf (Hausrecht).

aber nur, bevor er seinen buffetschein löst

sie können ihn nicht grundlos rauswerfen, wenn er schon gelöhnt hat, dann sind sie schadensersatzpflichtig

Man kann auch Hausverbote verteilen, weil einem die Klamotte, das Parfum oder das Auto des Gastes nicht gefallen.

Nennt sich Hausrecht.

Für die Ausübung des Hausrechtes benötigt man keine Begründung. Es reicht, wenn dem Gastwirt die Nase des Gastes nicht paßt. Also war es rechtens.