Ist es rechtlich richtig, das man wegen Schlechtwetter die Minusstunden abgezogen bekommt?

2 Antworten

Normalerweise gibt es keine Minusstunden, dass ist der Normalfall. Betreibliche Risiken muss der Arbeitgeber tragen (siehe BGB). Im Arbeitsvertrag muss die monatliche Arbeitszeit angegeben werden. Diese muss auch ohne Abzüge vergütet werden. Ausnahme wäre hier ein Arbeitszeitkontenmodell, dass muss aber schriftlich geregelt sein.

das ist unzulässig!

entweder trägt der arbeitgeber das ausfallrisiko oder er meldet "saisonale kurzarbeit" (früher "schlechtwetter", auch rückwirkend) an. macht er das nicht, hat er die pappnase auf und kann das nicht den mitarbeitern aufbürden.

schnellstens die abgezogenen stunden schriftlich nachfordern, frist setzen und nach erfolglosem fristablauf klage androhen.

das hilft immer.