Ist es rechtlich erlaubt samstags schulfest mit anwesenheitspflicht zu machen und dann am Montag wieder normal Schule zu machen?

9 Antworten

Klar, why not. Naja außer wenn etwas gravierendes an diesem Tag ist. Dann können dich deine Eltern entschuldigen. Aber es ist ja kein Unterricht sondern eine Veranstaltung die vielen ja auch Spaß macht. Und, ist zumindest bei uns so, ihr bekommt dafür an einem anderen tag frei. Solche Veranstaltungen sind ja auch wichtig. Z.B. Tag der offenen Tür. Wenn es die nicjt gäbe, könnten sich Eltern und Schüler nicht richtig über die Schulen informieren, und trefden dann vielleicht eine falsche Entscheidung. Wäre an diesem Tag keine Anwesenheitspflicht würde wohl keiner kommen.

Willkommen im richtigen Leben. ! Wenn du mal für dein Geld Arbeiten musst und am Ende des Geldes merkst, dass noch Monat übrig ist, wirst du auch noch Stunden dranhängen. Freiwillig. Und wenn du dich Selbstständig machst, wirst du dich am Anfang nach einer 6 Tage Woche zurück sehnen.

TheRobbot  16.06.2015, 16:59

Was ist das denn bitte für ein dum*er Vergleich?! Man hängt Stunden wie gesagt FREIWILLIG an, um mehr Geld zu haben. Was bringen einem diese Veranstaltungen? Richtig: NICHTS! oder würdest du gerne ein Tag freiwillig die Frühschicht antreten, natürlich ohne Bezahlung, sondern einfach so?

pacman2901 
Fragesteller
 20.06.2015, 19:44
@TheRobbot

Aber wir sind erst 14

Natürlich ist das erlaubt! Wir haben Samstags (Gymnasium 6.Klasse) sogar 4 Stunden Schule! ( naja... alle 14 Tage)

eigentlich scho, da ein schulfest nicht schule ist. es findet an der schule statt, ihr werdet aber nicht unterrichtet. das ist ein unterschied

Falls du an der Schule beschäftigt bist, hast du Anwesenheitspflicht.

Bist du Schüler, musst du nicht zum Schulfest kommen, also keine Anwesenheitspflicht.

pacman2901 
Fragesteller
 16.06.2015, 15:46

doch, wer fehlt bekommt einen verweis :(

Teifi  16.06.2015, 15:46
@pacman2901

Wie wird denn festgestellt, wer fehlt?

Teifi  16.06.2015, 15:54
@Teifi

Habe gerade selber nach der Fragestellung gegoogelt. Wenn die Schulleitung bzw. der Schulvorstand bzw. die Gesamtkonferenz eine Anwesenheitspflicht für das Schulfest festlegt (auch samstags!), dann gilt sie. Das muss aber nicht in jedem Bundesland so sein.

Ist die Anwesenheitspflicht nicht festgelegt worden, muss ein Schüler dort auch nicht hin.