ist es möglich mit 1100€ Brutto-Lehrlingsentschädigung eine eigene Wohnung zu mieten?

4 Antworten

Das dürfte netto auf ungefähr 870 Euro im Monat hinauslaufen, was ungefähr dem BAföG-Höchstsatz für Studierende entspricht.

Gerade bei niedrigen Einkommen wird empfohlen, nicht mehr als 1/3 des Monatsnetto für Miete aufzuwenden. Das wären also 290 Euro - für die WARMmiete, also inklusive Wasser, Heizung und so! Dazu käme dann noch Strom, Internet, Kleidung, Lebensmittel, Kosmetika, Reinigungsmittel, eventuell Medikamente und deine persönliche Freizeitgestaltung. Ist also alles sehr, sehr knapp und du musst bei jedem dieser Punkte genau rechnen!

Die Variante, die deshalb viele Studierende und Auszubildende wählen, ist die des WG-Zimmers. In einer WG kann man sich viele dieser Kosten teilen. Gerade bei allem, was eine Grundgebühr hat, wird das somit deutlich günstiger. Ebenfalls kann man größere und dadurch oft günstigere Abpackungen mancher Produkte kaufen und gemeinsam nutzen, zum Beispiel beim Essen.Und man muss nicht alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände selber kaufen, weil jeder ja was mitbringt in so einer Wohngemeinschaft. Dieses Modell wäre also das, was du bevorzugt anstreben solltest, sofern du nicht beiden Eltern wohnen bleiben kannst.

Das sollte schon ganz gut möglich sein. Zusammen mit Kindergeld hast du genug Geld für eine bescheidene Wohnung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Ich denke schon. Irgendwas mit 20m² ist drin.