Ist es illegal wenn ich Bilder aus dem Internet für eigene Zwecke verwende?

7 Antworten

Es kommt halt auch darauf an, für was du die Bilder von Google verwendest. Wenn du sie zb. für eine PowerPoint Präsentation verwendest dann darfst du das. Aber wenn du sie zb. für ein Buch Cover verwendest dann könntest du Probleme mit dem Fotograf bekommen...

LG Anna

Hallo,

an sich muss man Deine sehr pauschale Frage pauschal mit: Ja, das ist nicht erlaubt. beantworten.

Denn: Bereits das Bearbeiten von Material kann gegen Urheberrecht verstoßen.

Meist bearbeitet man das vorhandene Material, um es an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, oder um es so zu verändern, damit es sich vom Original unterscheidet. Da das Bearbeiten geschützten Materials bereits eine Nutzung darstellen kann, wäre das bereits ein Rechtsverstoß.

Meine Empfehlung: erstelle Dein benötigtes Material generell selbst oder kaufe die Rechte ein, oder nutze Material, bei dem Du die Rechte bekommen hast.

In der heutigen Zeit ist Material verhältnismäßig günstig und zudem ist es recht einfach, selbst etwas zu erstellen. Inspiration ist erlaubt, Kopieren oder einfach Nutzen, ohne zu fragen, kann leicht zu einer Abmahnung durch einen Anwalt führen, der evtl einen vierstelligen Betrag einfordert. Das würde ich vermeiden wollen.

LG

Jo

(kein Anwalt)

Ich musste bereits Tausende Euro an Strafe bezahlen für heruntergeladene Bilder aus dem Internet. Wobei ich dazu sage, dass ich das nicht einmal selbst verbockt habe, sondern eine Mitarbeiterin von mir

Das kommt drauf an, ob es lizenzfreie (auch royalty free) Bilder sind oder nicht.
Für eine Privatveranstaltung mag das egal sein, aber sonst kann es echt Ärger geben.
Aber es gibt genügend Bilder, die man privat und auch geschäftlich vewenden darf. Man muss nur etwas suchen.

lichtrebell 
Fragesteller
 01.01.2022, 19:31

Und wie komme ich an diese Bilder?

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Hallo lichtrebell,

Ja, ohne einverständliche Genehmigung der Urheber handelst du bei Veröffentlichungen fremder Werke IMMER illegal!

Bitte google dir "Urheberrecht", "dsgvo" und "Persönlichkeitsrechte" und lies es dir durch. Damit hast du es dann so ziemlich alles Wichtige für deine Webauftritte unmissverständlich beisammen. :- )

Ach so, noch etwas, das unerlaubte Verändern fremder Werke ist IMMER Illegal, wenn veröffentlicht! Soweit ich in Erinnerung habe, gilt jedes Hochladen ins Netz bereits als Veröffentlichung.

GerdausBerlin  01.01.2022, 23:27

"Soweit ich in Erinnerung habe, gilt jedes Hochladen ins Netz bereits als Veröffentlichung."

Nicht ganz. Ein "Hochladen ins Netz" ist eine "öffentliche Zugänglichmachung" im Sinne von UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Eine Veröffentlichung ist hingegen das erstmalige Zeigen eines Werkes in einem nicht mehr privaten Kreis. Das zweitmalige Zeigen wäre also keine Veröffentlichung mehr im Sinne von UrhG § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke.

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Naiver  01.01.2022, 23:34
@GerdausBerlin

*g* Wie schön und interessant doch Wortklau...genauigkeiten sein können. Danke, Gerd, für diesen Hinweis! Das war mir unbekannt und kann tatsächlich einmal sehr wichtig werden! *Dankedaumen*

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