Ist es erlaubt, Motorradtouren mit Helmkamera für private Zwecke zu filmen?
Ich habe mich relativ intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und werde aus den Artikeln im Internet und Gerichtsurteilen nicht wirklich schlau.
Wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, ist es mir dann erlaubt, mit einer Helmkamera (z.B. GoPro) über lange Zeiträume hinweg die Fahrt für private Urlaubsalben zu filmen? Ich betone hier explizit dass ich die Videos privat verwende und keine Absichten habe, damit Vlogs oder ähnliches ins Netz zu stellen. Ich würde sie lediglich als Erinnerung an meine Touren aufbewahren wollen. Kennt sich hier jemand aus oder hat schon Erfahrungen gesammelt? Macht es einen Unterschied ob ich außerorts durchs Land fahre, wo wenig andere Personen auf meinen Videos landen, oder durchs Stadtgebiet wo ich ja dann viele Fahrzeuge und Menschen mitfilmen würde?
Und eine letzte wichtige Frage: Müsste ich, falls diese Aufnahmen gestattet sind, sie nach einem bestimmten Zeitraum wieder löschen?
3 Antworten
Aus Datenschutzgründen darfst du diese Aufnahmen nicht einfach öffentlich in's Internet stellen. Damit könntest du Persönlichkeitsrechte verletzen. Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Auto keine Persönlichkeitsrechte hat, selbst ein Nummernschild auf Film oder Foto ist kein Problem, da nur die zuständigen Behörden aus dem Kennzeichen einen persönlichen Bezug herstellen können.
https://www.rechtambild.de/2014/09/fotografieren-und-veroeffentlichen-von-autokennzeichen-was-ist-erlaubt/
Fotografen haben ja gerade ein ähnliches Problem mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das OLG Köln hat hier aber entschieden, dass man weiterhin Fotos von Dingen machen darf, auch wenn links und rechts zufällig Leute stehen.
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/dsgvo-und-fotografie-was-gilt-ab-25-mai-fuer-fotografen-fotojournalisten-und-private-77116/
Ich selber fahre immer mit aktivierter Dashcam am Helm Motorrad, bin auch schon mehrere Male an Polizei-Autos vorbeigefahren. Das muss nichts heißen, aber offenbar sehen die lokalen Ordnungshüter kein akutes Problem damit.
Gelöscht wird erst, wenn ich keinen Platz mehr auf der Platte habe, oder wenn die Tour besonders schön war halt auch gar nicht.
Datenschützer sehen das alles noch etwas anders und die Presse erhebt halt gerne den moralischen Zeigefinger, aber nach dem Dashcan-Urteil des BGH dürfte das eigentlich gegessen sein.
Und wie lautet nun die Antwort auf seine tatsächliche Frage?
Er will ausdrücklich nichts veröffentlichen.
Im Urteil des BGH geht es nicht um das Aufnehmen selbst - ähnlich wie ich es schon in meiner Antwort geschrieben habe.
Im Urteil geht um das Zulassen dieser Aufnahmen als Beweismittel.
Gruß Michael
Wenn Fotografen weiterhin Fotos machen dürfen darf man auch filmen. Ich dachte, das ginge aus meiner Antwort hervor.
Das BGH argumentierte dazu auch: "Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, setze sich damit nun mal selbst der Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer aus. Es werden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind". Daher ist das Urteil durchaus relevant für die Aufnahmen an sich.
Hallo,
das Problem der ganzen "Datenschutzhysterie" ist weniger bis nicht die reine Aufnahme selbst, das Problem ist die Veröffentlichung und dass man dann deren "virenhafte" Verbreitung nicht mehr stoppen kann.
Solange wie von dir beschrieben gibt es keinerlei Bedenken zu filmen.
Viele Grüße
Michael
Meine Aussage ist jetzt auch nicht Rechtsverbindlich...
Ich meine es ist erlaubt sowas zu Filmen weil man es ja nicht für die öffentliche Verbreitung filmt und auch nicht in persönliche bzw höchstpersönliche Lebensbereiche eingreift.
Genau das BGH Urteil ist ja, was mich so stutzig gemacht hat. Denn anscheinend haben die Karlsruher Richter ja betont dass es nach wie vor unerlaubt bleibt, eine Dashcam oder ähnliches dauerhaft während der Fahrt laufen zu lassen.