Ist es erlaubt das Fahrbegleiter, Minderjährige im nirgendwo aus dem Zug verweisen?

2 Antworten

Ein Zugknontrolleur hat dir gegeueber keine Aufsichtspflicht. Dass du weder Geld, noch Guthaben auf deinem Handy hattest, ist auch dein privates Versagen. Da fragt man mal nett und hoeflich einen Passanten, ob man mal sein Handy benutzen darf.

Du hast gegen die Bahnregel verstossen, und musstest die Konsequenzen tragen. War dir hoffentlich eine Lehre.

Currywurst564 
Fragesteller
 09.04.2024, 22:23

Ich bin ja schon mittlerweile wieder zuhause, ich nutze die Situation jetzt einfach als Lehre und weiß ab jetzt das Fahrräder extra kosten.

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Niemand wird des Zuges verwiesen, der sich anständig benimmt und ein Ticket hat. Es kommt eben nicht gut an, zu versuchen, das Personal für dumm zu verkaufen. Beim nächsten Mal weißt du es besser.

Das solltest du beachten:

  • Fahrradticket
  • Fahrrad nur im Fahrradabteil sachgerecht einstellen
  • eventuelle Sperrzeiten für das Fahrrad beachten
  • Ausweis zum 49€-Ticket
  • Ticket auch vorzeigen, nicht nur ein Bild vom Ticket
  • Höflich bleiben

Dann sollte es auch problemlos mit dem Transport funktionieren.

Gute Reise!

Currywurst564 
Fragesteller
 09.04.2024, 22:12

Ich war anfangs höflich war im Fahrradabteil, das 49€ Ticket hat geklappt und hatte ihr ja wie gesagt den Sachverhalt geklärt. Und ich habe das Personal nicht versucht für dumm zu erklären nur weil ich nichts von dem Extra Preis bei Fahrrädern weiß.

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Doktorelektrik  09.04.2024, 22:16
@Currywurst564

Dann weißt du ja, ab wann es aus dem Ruder gelaufen ist und warum. Wie gesagt: beim nächsten mal einfach richtig machen und gut ist.

Alles Gute!

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