Ist einseitige Arbeitseinteilung erlaubt?

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Der AN darf wünsche äußern und der AG sollte nach möglichkeit diese auch erfüllen, aber er ist in keiner Weise dazu verpflichtet. Ich finde sogar, wenn man sich für eine Zeitarbeitsfirma entscheidet, dann ist von vorneherein klar, dass man auch mla unliebsame Aufgaben erledigen musst.

Natürlich darf der Arbeitgeber arbeiten entsprechend dem Arbeitsplatz verteilen.

Wenn er mit der Arbeit nicht zufrieden ist kann er entweder kündigen oder er muss sich mit seiner Zeitarbeitsfirma auseinandersetzen damit er eine andere Arbeit bekommt.

Oder muss der Arbeitgeber Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen?

Idealerweise tut er es, aber nein, muss er nicht.

Wenn der Arbeitnehmer in diesem Feld beschäftigt werden will und dieser Bereich zu dem Feld dazuzählt, dann ist es normal, dass er auch solche Aufgaben übernehmen muss, bzw. vom Chef eingeteilt werden kann solche Aufgaben zu übernehmen,

es kommt auf den Arbeitsvertrag an

LUKEars 
Fragesteller
 17.08.2023, 08:18

da steht eigentlich nicht viel drin... nur die Projektdauer (in diesem Fall bis zum Monatsende... er hat also noch 11 Drogenbesitz-Verdacht-Szenen vor sich...) und die Arbeitsstunden pro Tag (der hat sogar unterschrieben, dass er nachts ohne Zuschlag arbeitet...) und das Drehbuch in Form von Bildern und knappen Beschreibungen...

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