Ist eine Taufe gültig, wenn man dabei betrunken war?
Ich habe mich gefragt, ob eine Taufe gültig ist, wenn man dabei betrunken war. Ich meine, ein Baby kann der Taufe auch nicht zustimmen, also ist es so, als wäre ein Erwachsener betrunken. Sollte die Taufe dann nicht trotzdem gültig sein? Oder gibt es eine Regel, die besagt, dass man bei vollem Bewusstsein sein muss, um getauft zu werden? Ich bin kein Experte für Religion, aber ich finde das Thema interessant. Danke für eure Antworten.
7 Antworten
Entscheidend sind zwei Punkte:
- Entspricht die Taufe grundsätzlich dem Willen des Täuflings? Wenn ja — bei einer Erwachsenentaufe ist von der entsprechenden Vorbereitungszeit davon auszugehen — dann wäre sie gültig und wirksam. Für die Taufe muss zumindest die Zustimmung des Täuflings vermutet werden können.*
- Tauft der Täufer grundsätzlich entsprechend dem Willen der Kirche gemäß? Dazu muss der Täufer nicht einmal selbst getauft sein, damit die Taufe gültig ist. Fraglich ist, wenn der Täufer betrunken ist, ob er dann auch in diesem Sinne getauft hat. Im Zweifelsfall würde später eine bedingte Taufe erfolgen unter der Voraussetzung, falls die erste "Aktion" keine gültige Taufe gewesen ist. Das ist nicht zu verwechseln mit einer sogenannten (häretischen) Wiedertaufe.
* Ein naher Verwandter von mir war als Kind nicht getauft und religionsfrei erzogen worden. Durch seine katholische Frau bekam er allmählich auch den Zugang zum Glauben und bereitete sich über einen längeren Zeitraum mit etwa 35 Jahren auf die Taufe vor. Einige Wochen vor seiner geplanten Taufe in der Osternacht erkrankte er an einem sehr schnell wachsenden Gehirntumor. Nach wenigen Tagen lag er bereits im Koma. Kurz vor seinem Sterben wurde er noch im Krankenhaus getauft. Diese Taufe war gültig — und wirksam 😊👍.
Wenn der Pfarrer den Eindruck hat dass du nicht bei Sinnen bist, dann findet auch keine Taufe statt.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung da ich keinen kenne der bei seiner Taufe besoffen war.
Ergänzung: An die Taufe ist soweit ich weiß die Verpflichtung gekoppelt Kirchensteuer zu zahlen, also ein Vertrag mit der Kirche. Verträge sind nichtig wenn man zu dicht war um noch klar zu denken, demnach ist die Taufe vermutlich nicht gültig.
Ich kann die Antwort ja noch erweitern falls dir das noch nicht reicht.
Kirchensteuer wird dann erst später gezahlt, da ist man schon lange lange getauft.
Die Taufe wäre gültig. Der Mensch ist ja meistens nicht volltrunken.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch eine solche Taufe gültig ist -
eine Erwachsenentaufe passiert ja in der Regel nicht ohne genügend Vorbereitung für den Täufling,
somit ist dem Täufling wohl die Bedeutung dieses Ereignis bewusst.
Eine momentane Sinnestrübung dürfte keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Taufe haben.
Mein Szenario ist schon sehr konstruiert und daher wohl eher unrealistisch, aber nehmen wir mal an so eine Situation ohne Vorbereitung wäre der Fall, wäre sie dann immer noch gültig?
Ich vermute schon -
allein der Umstand, welcher den Betrunkenen ans Taufbecken geführt hat,
muss ungewöhnlich und von höheren Mächten gewollt sein!
Denn wir wissen ja -
die Wege des Herrn sind unergründlich........;)
Ein Stoff für einen Bibel TV Movie - ein hoffnungsloser Alkoholiker wankt zu einer Kirche, wo zufälligerweise eine Taufe stattfindet, bittet den Pfarrer auch um die Taufe und erhält sie, kehrt um von seinem sündigen Weg und lehrt ab nun das Evangelium - einfach Amazing Grace..... :))
Wieso antwortest du dann auf meine Frage, wenn du "keine Ahnung" hast?