Ist eine Stark geistig behinderte person strafmundig?

5 Antworten

Das kommt sehr darauf an, ob die Behinderung dazu führt, dass die Person das Unrecht ihrer Handlungen nicht erkennen kann bzw. nicht nach dieser Erkenntnis handeln kann, oder nicht.

Wenn ja (was bei einigen geistigen Behinderungen der Fall sein dürfte), ist diese Person nicht schuldfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Hey DeinBett,

Ob Menschen mit geistiger Behinderung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, hängt von ihrer Schuldfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie trotz der Behinderung in der Lage sind, das Unrecht ihrer Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Ist dies der Fall, können sie strafrechtlich belangt werden, auch wenn die Behinderung bei der Strafzumessung ggf. strafmildernd berücksichtigt wird.

LG :)

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, wenn sie nicht in der Lage das Unrecht einzusehen nicht, siehe § 20 StGB.

Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

lies Dir mal die Abhandlung über delinquentes Verhalten von Menschen mit geistiger Behinderung durch. (Eine Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Menschen mit geistiger Behinderung).

Nun ja, es sind 60 Seiten, aber dann weisst Du wenigstens umfassend bescheid:

(Microsoft Word - Brosch374re Bd.4 Delinquenz pdf.doc) (dgsgb.de)