Ist eine sakramentale ehe zwischen katholik und und evangelist/orthodoxer möglich?

3 Antworten

Es gibt eine sog. ökumenische Trauung, da sind Pastoren beider Konfessionen dabei. Auskunft gibt die jeweilige Kirchengemeinde.

Ja, aus katholischer Sicht schon. Hier reicht es wenn ein*e Partner*in katholisch ist. Allerdings verpflichten sich hier die Ehepartner dazu, die Kinder später gemäß des katholischen Glaubens zu erziehen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Theologiestudium - Biblische Exegese

helmutwk  30.01.2023, 14:33

Und wenn sich der Partner nicht verpflichtet?

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xflogfx  30.01.2023, 21:57
@helmutwk

Dann kann es ein Ehehindernisgrund sein und die Ehe kommt nicht zustande. Das wird im Voraus mit einem Pfarrer vor Ort abgeklärt und protokolliert. Das bedeutet, wenn der Partner da da sagt "Nein ich will das nicht", dann wird es auch keine kirchliche Trauung geben

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helmutwk  31.01.2023, 19:26
@xflogfx

Dann heiraten sie eben evangelisch. Die Kirche ist fair und verlangt keine einseitige Erziehung.

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PetersPeterson  02.02.2023, 14:13
@helmutwk

Hallo! Frei nach dem Motto "Glaub nicht alles, was Du im Internet liest", ist Dir hier ein kleiner Bär aufgebunden worden. Unabhängig von der Beurteilung, was fair ist und was nicht: Dass, was xflogfx in seiner Antwort und in Reaktion auf Deine Nachfrage geschrieben hat, stimmt so in weiten Teilen schlichtweg nicht. Nur zur objektiven Info und - zugegeben - zur subjektiv motivierten Ehrerettung einer Kirche, die Du auf dieser Grundlage zurecht als "unfair" beurteilst ;)

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helmutwk  03.02.2023, 08:26
@PetersPeterson

Ich bin alt genug um zu wissen, dass es früher genaui so war, wie xflogfx schrieb. Wenn sich was geändert hat: Wann war das (2.Vat.Konzil?)? Und wie sieht es heute konkret aus?

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PetersPeterson  02.02.2023, 14:09

Ein paar "kleine" Korrekturen zu Deiner Antwort und den ihr folgenden Kommentaren:

  1. Mit Blick auf die Sakramentalität der Ehe ist es aus Sicht des kirchlichen Gesetzgebers unerheblich, ob keine, einer oder beide der Partner katholisch sind, sofern es sich um Getaufte handelt. Denn gemäß c. 1055 §2 CIC "kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist."
  2. Es existiert keine von Dir beschriebene Klausel, nach der sich "die Ehepartner dazu [verpflichten], die Kinder später gemäß des katholischen Glaubens zu erziehen." Eine solche würde im Falle einer konfessionsverbindenden Ehe ohnehin nur die katholischen Partner betreffen, weil der kirchliche Gesetzgeber im Hinblick auf Normen des ius mere ecclesiasticum gemäß c. 11 CIC allein "diejenigen verpflichtet, die in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen worden sind [...]." Der nichtkatholische Partner braucht sich dahingehend also zu gar nichts verpflichten.
  3. Darüber hinaus verpflichtet der kirchliche Gesetzgeber den katholischen Partner keinesfalls absolut oder final, wie von Dir geschrieben, "die Kinder später gemäß des katholischen Glaubens zu erziehen." Denn das würde schlichtweg bedeuten, im Fall der Fälle die religiöse, gewissenhafte und von daher berechtigte Entscheidung des nichtkatholischen Partners zu unterdrücken, was dem gesamten Ansinnen des katholischen Eheverständnisses und -rechtes zutiefst widersprechen würde. Dementsprechend schlägt der kirchliche Gesetzgeber einen längst nicht so absoluten und finalen Ton an, wie Du hier vorgibst. Vielmehr hat der katholische Partner "das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden." (c. 1125 n. 1 CIC) Im amtlichen Ehevorbereitungsprotokoll begegnet unter der entsprechenden Ausführungsbestimmung unter Nr. 18b noch der einschränkende Zusatz "soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?" Näheres dazu ist in der Anmerkungstafel unter Nr. 15 nachzulesen. Dort heißt es: "Der katholische Christ ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, seinen als wahr erkannten Glauben und die Zugehörigkeit zu seiner Kirche auch denen zu vermitteln, für die er verantwortlich ist, nämlich seinen Kindern. Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Eltern ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht diese Verpflichtung darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun." Es folgen weitere positive Anmerkungen dazu, wie sich der katholische Partner verhalten kann, wenn die Entscheidung dahingehend ausfällt oder ausgefallen ist, die Kinder nichtkatholisch zu taufen oder zu erziehen.
  4. Der Exkurs zur Frage nach Taufe und Erziehung der Kinder ist für die Fragestellung nach der Sakramentalität konfessionsverbindender Ehen theologisch wie kirchenrechtlich allerdings völlig unerheblich, selbst wenn von dem oben diskutierten Versprechen die Gültigkeit der Eheschließung abhängig wäre - was nicht der Fall ist.
  5. Du hast zwar in gewisser Weise Recht damit, wenn Du andeutest, dass eine Eheschließung bei entsprechender Verweigerung nicht erlaubt wäre. Falls also der katholische Partner glaubhaft macht, entgegen der einschlägigen Bestimmung die nichtkatholische Erziehung der Kinder von vorne herein zu veranlassen, ist die Erlaubnis zur Eheschließung nicht zu erteilen. Dies wird in der Praxis aus den o. g. Gründen allerdings so gut wie nicht vorkommen. Käme es in diesem Falle dennoch zur Eheschließung, so beträfe dieser Punkt keineswegs deren Gültigkeit, sofern dadurch nicht andere gültigkeitsrelevante Kriterien wie der Ehewillen als solcher betroffen sind. Etwas völlig anderes sind die von Dir angeführten Ehehindernisse. Diese müssen gemäß c. 1076 CIC durch den kirchlichen Gesetzgeber positiv gesetzt sein. Der von Dir konstruierte Fall betrifft nicht die Tatsachen der im Recht normierten Ehehindernisse (vgl. cc. 1083-1094 CIC), selbst nicht unter Zuhilfenahme einer gehörigen Portion Fantasie.

Ich erlaube mir noch einen Tipp: Du rechtfertigst Deine Antwort mit Verweis auf das Theologiestudium. Bis zur Prüfung im Eherecht solltest Du aber m. E. noch einiges an Grundlagenarbeit leisten. Dazu gehört auch, einfach Mal in die einschlägigen Normen zu schauen. Das ist bei Dir offenkundig noch nicht geschehen. Viel Erfolg ;)

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Eine sakramentale Ehe ist immer dann, wenn zwei Christen heiraten. Die Konfession ist erst einmal egal, und ein Kirchenaustritt zählt da auch nicht. Denn auch Ausgetretene sind getauft.