Ist ein mündliches Versprechen auf ein Erbe gültig?
In einem Mehrfamilienhaus meiner Eltern habe ich vor Jahren endgeldlos das Dachgeschoss ausgebaut. Sprich: sämtliche Innenwände aus Ständerwerk angebracht, isoliert und mit Rigips bestückt und verspachtelt, komplette Dachisolierung, Holzverkleidung in den Schrägen angebracht, Heizung und Wasser verlegt. fertige begehbare Wohnfläche insgesamt über 220 qm. Eine Antenne auf Dach anbringen lassen im damaligen Wert von 5000 DM. Jetzt haben meine Eltern meinen Bruder als Alleinerben für dieses Haus im Testament eintragen lassen. Habe ich das Recht meine Arbeit erstattet zu bekommen? Damals hieß es ja so schön: ist ja alles für Dich und du kannst darin wohnen und später gehört sowieso alles Euch. (damit meinten sie meinen Bruder und mich) Habe dann auch 5 Jahre mit einer monatlichen Miete von 1200 DM darin gewohnt! Dann hat man mich mehr oder weniger rausgeschmissen und meine Eltern sind nach kurzer Zeit selber eingezogen. Jetzt habe ich durch einen Zufall erfahren daß mein Bruder Alleinerbe dieses Hauses ist, was mich eigentlich nicht weiter stört. Allerdings finde ich es ungerecht wenn ich noch nicht mal meine Mühe und Arbeit wieder bekomme.
5 Antworten
Gibt es noch andere Werte zu vererben? Dein Pflichtteil musst Du ja auf jeden Fall bekommen. Es gilt nur, was im Testament steht, alles andere ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Bruder.
Da ich weder Anwalt noch Notar bin, würde ich Dir raten, hier mal zu einem Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten zu gehen oder zu einem Notar. Dort bekommst Du eine 100%-Auskunft.
Danke
dir steht auf jeden fall dein pflichteil zu. die mündlichen aussagen werden nichts nützen, es hätte notariell festgelegt werden müssen. rede mit deinem anwalt, ob du deinen pflichtteil jetzt schon einklagen kannst. weil, es kann noch schlimmer kommen: wenn deine eltern das haus "offizell" an deinen bruder "verkaufen" zb. auf rentenbasis (ein gern genommer trick um andere zu "enterben").....dann steht dir gar nichts mehr zu!
Kann man tatsächlich schon ein Pflichtteil einklagen obwohl noch niemand verstorben ist? Bei dem Gedanken bekomm ich ja Gänsehaut.
ich weis von einem fall, da hat der anwalt dringend dazu geraten. dort war es so: der vater einer frau hat neu geheiratet und mit der partnerin ein haus gekauft. das vater/tochter-verhältnis war schlecht, so dass der vater mit enterbung drohte. die tochter, so der anwalt, sollte sich ihren pflichtteil "sichern" so dass nach dem ableben des vaters das vermögen nicht vollständig in die hände der neuen partnerin fällt. wie die geschichte ausgegangen ist kann ich dir leider nicht sagen. wende dich an einen fachanwalt für erbrecht.
Tja, mit Zitronen gehandelt.
Allerdings...wenn der Bruder Alleinerbe des Hauses ist, muss er dir mindestens deinen Pflichtanteil in bar auszahlen. Bist du vom testament nicht ausgeschlossen als Erbe, steht dir dennoch wertmäßig die Hälfte zu und der Bruder muss sich hoch verschulden, um dich auszuzahlen.
Das alles regelt dann ein Erbrechts-Anwalt für dich.
Beim mündlichen Erbe gilt folgendes:
Drei Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein, mindestens zwei müssen den Erblasser (Verstorbene(r)) überleben und den Inhalt vor Gericht wiedergeben.
Das mündliche Testament ist 3 Monate gültig.
Von daher musst du das ganze privat klären, da es keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Nein natürlich nicht. Woher sollen wir wissen was da vorgefallen ist? So ganz ohne Grund werden deine Eltern deinen Bruder nicht als Hauserbe eingesetzt haben. Außerdem ein Pflichtteil steht dir auch zu. Wenn die Arbeiten als Familienhilfe gedacht waren hast du rechtlich keinen Anspruch auf Reparaturkosten. Ist eine moralische aber nicht rechtliche Angelegenheit deiner Eltern.
Ja, gibt es. Auch noch Grundstücke und Einfamilienhäuser. Da gibt es aber sowas wie Reallasten?! und der Name meines Bruders steht dabei. Ich weiß nicht was das bedeutet. Im Testament steht ausdrücklich das die erfolgte Zuwendung nicht bei einer Ausgleichung zwischen den Erben nach && 2050 ff. berücksichtigt werden darf.dies also in keiner Weise im Rahmen der Erbauseinandersetzung beeinflussen soll.