Ist ein Erlass des Busgeldes durch Geschwindigkeitsüberscheitung möglich, wenn keine Toleranz abgezogen wurde? Formfehler?

11 Antworten

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Hi,

die Angabe in dem Bußgeldbescheid ist bereits die "Nettogeschwindigkeit" mit allen Abzügen zu Deinem Gunsten. Weniger als 16 km/h drüber werden es nicht werden!

Das heißt tatsächlich bist Du wohl noch schneller gewesen.

Und nicht vergessen: etwaigen Formfehlern steht eine tatsächliche Geschwindigkeitsübertretung deinerseits gegenüber - also Fehler einsehen, zahlen, das nächste mal mehr aufpassen.

LG

Ja natürlich, zu schnell fahren und sich dann versuchen mit allen möglichen Mittelchen vor dem Verwarnungsgeld zu drücken. Selbst wenn ein Formfehler vorliegen würde, was es nicht tut, denn die werden maschinell erstellt, dann wären alle Bescheide der Bußgeldbehörde mit Formfehlern behaftet. Nach wie vor warst Du zu schnell.

Aber Du kanst es ja gerne mit einem Einspruch versuchen, die Folge ist, Erhöhung der Rechnung um Bearbeitungsgebühr und vielleicht hat sich jemand verlesen und Du warst noch schneller unterwegs.

Der Wert der Toleranz ist festgelegt und muss nicht extra ausgewiesen werden.

Du bretterst mit gut 70 (lt. Tacho wahrscheinlich sogar noch mehr) durch eine Ortschaft und beschwerst dich dann auch noch, dass dir nicht km/h-genau kundgetan wird, wie hoch die Messtoleranz ist.

Zahle bitte einfach und lerne für die Zukunft.

.... verstehe, es wurde abgezogen und der Schuldige mosert trotzdem rum.

Er möge einfach zu seinem Fehler stehne und froh sein, daß keine Mami samt Kind übergebröselt wurde.

In solchen Fällen gibt es dann ja sogar einen Zuschlag.