Ist ein 17 jähriges Mädchen deiner Meinung nach noch ein Kind?

Nein kein Kind mehr 70%
Ja noch ein Kind 30%

69 Stimmen

20 Antworten

Nein kein Kind mehr

Kann man pauschal nicht beantworten.

Mich nervt es,dass sich Mädels reifer fühlen als Jungs . Aber wenn ich ihr Verhalten sehe dann bin ich vom Gegenteil überzeugt bzw davon überzeugt,dass das Prinzip der Augenhöhe gilt. Beide Geschlechter sind gleich gestellt.

Mit 17 ist man kein Kleinkind mehr, kein Kind mehr, sondern jugendliche, auch kein heranwachsende und auch keine Erwachsene streng genommen.

Ich bin halt auch schon über 18 und dementsprechend gefangen. Ich habe dennoch eine positive Abstimmung abgegeben, obwohl ich damit nicht wirklich einverstanden bin.

Wäre ich noch minderjährig dann hätte ich zu 100 Prozent gesagt, dass 17 jährige keine Kinder sind...

Ich würde eher Jaein sagen, weil es letztlich auf die entsprechende Person ankommt.

Es gibt Menschen die mental/geistig bzgl der Denkweise schon 3-5-Jahre weiter sind als sie tatsächlich alt sind und mit 14-17-Jahren mit manch 22-26-Jährigen mithalten können ,ebenso gibt es 23-26-Jährige die geistig eher auf dem Stand eines 14-17-Jährigen sind weil die Eltern viele wichtige Entscheidungen abnahmen oder mit 23-26 Jahren nichts alltägliches gezeigt bekam und sogar schon überfordert wären 2-3 Stunden auf den 4-6 Jahren Bruder/Schwester aufzupassen...

Nein kein Kind mehr

Mit 17 Jahren ist man ein Teenager, kein Kind mehr, aber auch noch nicht erwachsen.

Fruher sagte man, nicht Fisch und nicht Fleisch.

Aber verallgemeinern kann man das nicht, manche jungen Menschen haben mit 17 Jahren eine unglaubliche Reife erreicht, andere sind noch mitten in der Pubertät.


Tobi2008578  03.06.2024, 23:35

Wieso nennst du von 13-25 junge Menschen das nervt voll

DianaValesko  04.06.2024, 01:27
@Tobi2008578

Kinder (0-12 Jahre),

Teenager 13 bis 19 Jahre

Jugendliche (14-17 Jahre), j

Junge Erwachsene (18-24 Jahre),

Erwachsene 25 bis 34 Jahren

Das mittlere Alter ist zwischen 35 und 45 Jahren.

Alternde Menschen 46 bis 59 Jahre

Übergang ins Alter: 60- bis 65-Jährige Senior

junge Alte: 66 bis 74-Jährige

Betagte und Hochbetagte 75- bis 89-Jährige

Höchstbetagte 90- bis 99-Jährige

Langlebige100-Jährige und älter

Nein kein Kind mehr

In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).

Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629§§ 164 ff. BGB.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:

  • Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
  • Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
  • Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.

Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).

Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.

Kindheit – Wikipedia

Woher ich das weiß:Recherche
Nein kein Kind mehr

Natürlich nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen minderjährig und Kind.