Ist die gemeinsame Nutzung von Bad und Küche im Mietvertrag anzugeben?

2 Antworten

Das kommt auf deinen Mietvertrag an, da muss diese Eventualität festgehalten sein.

Man sollte.

Müssen muß nicht mal ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Wenn der Vermieter/Eigentümer ein Zimmer in seiner Wohnung untermietet,

vermietet