Ist der Cannabisbesitz geringer Mengen mit eine Geldstrafe bestraft in Deutschland?

8 Antworten

Bei Ersttätern kann der Staatsanwalt das Verfahren wegen der in den meisten Bundesländern gängigen Regelung "geringe Menge zum Eigenbedarf" einstellen. In der Regel tut er dies auch. Mitunter stellt der Staatsanwalt gegen Auflagen ein: Ableistung von Sozialstunden, Geldbuße, Urin-Screenings oder Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen. Die Höhe der Geldbuße variiert und ist auch abhängig von der Höhe Deines Einkommens.

egal was man dir sagt: cannabis ist verboten. ob es der polizei die mühe wert ist, wenn sie dich erwischen kommt auf verschiedene faktoren an, wie zb die menge und die laune der polizisten

Das kommt halt vorwiegend auf den Staatsanwalt an, ob dieser darin ein öffentliches Interesse sieht. Aber i.d.R. wird die Erstat bei geringer Menge noch mit Bewährung und/oder Geldstrafe gehandhabt. Bei weiteren Vergehen können dann schon Freiheitsstrafen folgen.


In der Regel schon aber hängt vom Staatsanwalt und deinen Vorstrafen ab. In welchem Bundesland denn ?

miggimx96 
Fragesteller
 29.07.2015, 02:33

Rheinland-pfalz.. Da sind 10g als geringe Menge angesehen. Aber wenn man mit einer geringen Menge erwischt wird, muss man diese nur abgeben oder folgt dazu auch noch ein Bußgeld?

RolexSub  29.07.2015, 02:36

Ok wie es in Rheinland-Pfalz genau ist kann ich nicht sagen aber hier in Bayern bekommst man schon wegen 1g+ Riesenärger

Beschlagnahmung der Ware, Geldstrafe, Aufnahme ins Haftregister, Beobachtung deines Freundeskreises und co auf Dealer

das kann alles einem blühen bei Rauschgiftbesitz ohne Rezept..

Kannst bei den Polizeiseiten nachguggen

miggimx96 
Fragesteller
 29.07.2015, 02:21

Nicht Dealer, sonder einfacher Konsument

gaogao  29.07.2015, 02:23
@miggimx96

Da wird deine Bekanntschaft trotzdem durchleuchtet (nicht offen), denn irgendwoher wirst du das zeuch ja haben und diese Dealer wollen sie finden da sie die größeren Fische sind. Mit Sicherheit keine große Fandung wegen ein bisschen Rauschgift.. aber dennoch werden die das überprüfen, vorallen wenn es häufiger vorkommt vermute ich.

miggimx96 
Fragesteller
 29.07.2015, 02:26

Zufälliger Weise wohn ich nah der holländischen Grenze ;) aber in welcher höhe liegt eine Geldstrafe, sagen wir, bei 2g mitgeführtem Cannabis?

gaogao  29.07.2015, 02:32
@miggimx96

Geldstrafen sind eher seltener... bei kleinen mengen vllt bis zu 1000€.. zählt auch für außerhalb des steuers...

Strafmaß bei Nachweis von illegalen Drogen/Alkohol am Steuer: Illegale Drogen: •250 -1500 Euro Geldstrafe•1 - 3 Monate Fahrverbot (je nach Voreintragung), 4 Punkte in Flensburg •Führerscheinstelle wird informiert, MPU (" Idiotentest", ca. 500 Euro) kann angeordnet werden •bis zu einjährigen Drogentests (Urinproben) zur Führerscheinerhaltung

´Hier mal ein auszug aus dem Drogengesetzen:

Bei Besitz, Handel, Herstellung, Abgabe von Erwachsenen an Minderjährige ist nicht mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr zu rechnen (vgl. Betäubungsmittelgesetz § 29 a). Dieselben Straftaten nur unter der Vorraussetzung Mitglied in einer Bande zu sein, die sich zu solchen Zwecken verbindet werden nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Ebenfalls zu mindestens zwei Jahren führt das Abgeben, Verabreichen und Überlassen illegaler Substanzen, womit leichtfertig der Tod verursacht wird. In minder schweren Fällen kommt es zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren (vgl. Betäubungsmittelgesetz § 30).

Recht Geier

Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren muss derjenige rechnen, der Mitglied in einer Bande ist, die mit nicht geringen Mengen illegaler Drogen Kontakt hat, derjenige, der als über Einundzwanzigjähriger einen unter Achtzehnjährigen dazu bestimmt oder fördert mit illegalen Drogen zu handeln, sie zu veräußern beziehungsweise in den Verkehr zu bringen und derjenige, der das Handeln etc. immer unter Mitführung einer Waffe betreibt. In minder schweren Fällen kommt es zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren (vgl. Betäubungsmittelgesetz §30 a).

Schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

gaogao  29.07.2015, 02:37
@gaogao

Huch, falsche Zitate rausgesucht,.. die haben wirklich nich viel damit u tun...

"In europäischen Ländern führt der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gewöhnlich zwar zur Anzeige, jedoch nicht zur Anklage. Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, ist die Polizei verpflichtet, jeden bekannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige zu bringen, wobei der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§ 153 StPO), wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt (§ 29 Abs. 5 BtMG). Als Richtwert für eine geringe Menge Cannabis gilt in den meisten deutschen Bundesländern eine Obergrenze von sechs Gramm"