Ist der Begriff "Verlag" ein geschützter Begriff?

4 Antworten

Du mußt nur das Prinzip der Firmenwahrheit beachten. Der Name darf nicht irreführend sein. Wenn ihr irgendwelche Onlinemedien vertreibt, sehe ich da kein Problem.

Wenn es sich wenigstens im entferntesten um einen Verlag handelt, ist das kein Problem. Wenn nicht, könnte dem § 18 II HGB entgegenstehen:

Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Wobei sich das vor allem auf das Volumen und weniger den Inhalt des Geschäfts bezieht.

Ratirat  03.07.2013, 14:41

Ergänzung noch: Bei eurem Vorhaben solltet ihr euch schon mal an die richtige Nomenklatur gewöhnen, denn ihr wollt keine Firma gründen, sondern ein Unternehmen, und diesem eine Firma geben. (Die Firma ist nur der Name des Unternehmens.)

Schau Dir mal die "Firmengrundsätze", also die rechtlichen Regelungen zur Firma an. Ganz gut zusammengefasst findest Du das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Firma#Firmengrunds.C3.A4tze

"Verlag" ist nicht geschützt.